Bestätigt wurde dagegen die Entscheidung der Stadt Stuttgart, die Kundgebung der Kirchenkritiker nicht wie gewünscht vor dem Kunstmuseum inmitten der Katholikentagsmeile zu erlauben, sondern weiter entfernt auf dem Stauffenbergplatz. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Argumentation, dass dadurch wichtige Fluchtwege blockiert würden. Bei der Aktion »Religionsfreie Zone auf dem Katholikentag 2022« sollte unter anderem die Großplastik »Der Hängemattenbischof« gezeigt werden. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar.
© dpa-infocom, dpa:220527-99-453204/2