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Gericht: Kirchenkritiker dürfen Fahrzeug aufstellen

Kirchenkritiker dürfen nach einem Gerichtsbeschluss beim Katholikentag in Stuttgart ein Fahrzeug mit Sprüchen wie »Kirchenstaat? Nein danke« aufstellen. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hob am Freitag einen erstinstanzlichen Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart teilweise auf. Das beschriftete Promotionsfahrzeug sei ein zulässiges Ausdrucksmittel der angemeldeten Versammlung, entschied das Gericht.

Justitia
Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. Foto: Arne Dedert
Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel.
Foto: Arne Dedert

Bestätigt wurde dagegen die Entscheidung der Stadt Stuttgart, die Kundgebung der Kirchenkritiker nicht wie gewünscht vor dem Kunstmuseum inmitten der Katholikentagsmeile zu erlauben, sondern weiter entfernt auf dem Stauffenbergplatz. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Argumentation, dass dadurch wichtige Fluchtwege blockiert würden. Bei der Aktion »Religionsfreie Zone auf dem Katholikentag 2022« sollte unter anderem die Großplastik »Der Hängemattenbischof« gezeigt werden. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar.

© dpa-infocom, dpa:220527-99-453204/2