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Gericht kippt Tourismusabgabe für Bootsbesitzer am Bodensee

Im Streit um eine extra Tourismusabgabe für Bootsbesitzer am Bodensee hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim eine Kurtaxe der Gemeinde Kressbronn gekippt. Die Richter erklärten eine entsprechende Satzung für ungültig, wie aus einer Mitteilung am Dienstag hervorgeht. Die Rechtsgrundlage für die Kalkulation der jährlichen Abgabe in Höhe von 198 Euro fehlt demnach. Gegen die Tourismusabgabe, die Anfang dieses Jahres erhoben wurde, hatte der örtliche Segelsportverein geklagt.

Justitia
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. Foto: Hendrik Schmidt
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts.
Foto: Hendrik Schmidt

In Kressbronn gibt es seit Jahren Streit um eine Kurtaxe für Bootsbesitzer, die die Abgabe zahlen sollen, wenn sie nicht in dem Ort wohnen. Eine erste Satzung hatte der VGH im vergangenen Jahr für unwirksam erklärt. Das Gericht hatte der Gemeinde im Urteil aber auch Möglichkeiten aufgezeigt, wie sie eine solche Abgabe doch noch rechtskonform erheben könnte. Daraufhin war die Satzung zum 1. Januar hin geändert worden.

Der erneute Gerichtsstreit ist auch für andere Gemeinden am Bodensee von Bedeutung. In einigen Rathäusern denkt man ebenfalls über eine Touristen-Abgabe für Bootsbesitzer nach.

Eine Revision gegen das Urteil wurde von den Mannheimer Richtern nicht zugelassen. Dagegen kann binnen eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils Nichtzulassungsbeschwerde beim VGH erhoben werden.

Kressbronner Hafen

VGH-Urteil vom 13.07.2021

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