In Kressbronn gibt es seit Jahren Streit um eine Kurtaxe für Bootsbesitzer, die die Abgabe zahlen sollen, wenn sie nicht in dem Ort wohnen. Eine erste Satzung hatte der VGH im vergangenen Jahr für unwirksam erklärt. Das Gericht hatte der Gemeinde im Urteil aber auch Möglichkeiten aufgezeigt, wie sie eine solche Abgabe doch noch rechtskonform erheben könnte. Daraufhin war die Satzung zum 1. Januar hin geändert worden.
Der erneute Gerichtsstreit ist auch für andere Gemeinden am Bodensee von Bedeutung. In einigen Rathäusern denkt man ebenfalls über eine Touristen-Abgabe für Bootsbesitzer nach.
Eine Revision gegen das Urteil wurde von den Mannheimer Richtern nicht zugelassen. Dagegen kann binnen eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils Nichtzulassungsbeschwerde beim VGH erhoben werden.
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