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Gericht genehmigt Ladesäulen-Blockiergebühr bei EnBW

Wer sein Elektroauto zu lange an einer Ladesäule angedockt lässt, muss unter Umständen Blockiergebühren zahlen. Eine entsprechende Klausel in Verträgen des Energiekonzerns EnBW erklärte das Karlsruher Amtsgericht nun für wirksam. Das Interesse der EnBW, die Ladesäule zeitnah weiteren Kunden zur Verfügung stellen zu können, sei berechtigt, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Die Entscheidung vom 4. Januar sei rechtskräftig.

Gericht genehmigt Ladesäulenblockiergebühr bei EnBW
Eine Ladesäule des Energiekonzerns EnBW steht in der Innenstadt an einer Straße. Foto: Marijan Murat/DPA
Eine Ladesäule des Energiekonzerns EnBW steht in der Innenstadt an einer Straße.
Foto: Marijan Murat/DPA

Ein E-Autofahrer hatte Blockiergebühren in Höhe von 19,80 Euro zurückverlangt, nachdem er an drei verschiedenen Terminen im März 2022 die zulässige Höchststandzeit an Ladesäulen der EnBW überschritten hatte. Die Blockiergebühr ist demzufolge nach den Bedingungen des ADAC-e-Charge-Tarifs, der von der EnBW angeboten wird, ab einer Standzeit von mehr als 240 Minuten fällig. Sie betrage zwölf Cent pro Minute, maximal jedoch zwölf Euro.

Auf die Blockiergebühr wird laut dem Gericht sowohl beim Abschluss des Tarifs als auch beim Start des Ladevorgangs hingewiesen. »Der Kläger hatte diesen Bedingungen bei Nutzung der App zugestimmt.« Nach Auskunft des ADAC gibt es Blockiergebühren bei vielen Anbietern.

Der Karlsruher Energieversorger EnBW betreibt das größte Schnellladenetz in Deutschland. Dort können Kundinnen und Kunden binnen fünf Minuten Strom für bis zu 100 Kilometer Reichweite laden.

Mitteilungen des Gerichts

Infos des ADAC zu e-Charge

EnBW zu Ladenetz

© dpa-infocom, dpa:240124-99-736266/2