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Gericht: Gemeinderatswahl in Tauberbischofsheim ungültig

Die Gemeinderatswahl in Tauberbischofsheim vor mehr als drei Jahren ist ungültig. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim am Dienstag und gab damit einer Bürgerin der Stadt im Main-Tauber-Kreis recht, die gegen die Wahlen vom 26. Mai 2019 Einspruch erhoben hatte. Auch die Vorinstanz, das Verwaltungsgericht Stuttgart, hatte der Klage bereits stattgegeben. Das Land ist damit verpflichtet, die Wahl der Gemeinderäte für unwirksam zu erklären. Die Berufung des Landes sowie der Stadt gegen das Urteil der Vorinstanz wurde zurückgewiesen, wie der VGH weiter mitteilte. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Justitia
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand.
Foto: Arne Dedert

Konkret geht es in dem Fall darum, dass die Klägerin die Wahl in Teilen als verfassungswidrig ansah. Denn jeder der sechs Ortsteile der Kommune habe jeweils einen garantierten Sitz im Gemeinderat - unabhängig von der Einwohnerzahl. Damit sei die Stimme eines Bürgers aus einem kleinen Ortsteil mehr wert als die eines Wählers aus einem größeren Ortsteil. Auch der VGH sah das so. Die Sitzverteilung müsse im Regelfall nämlich so sein, dass Stadtteile gemessen am Anteil der Bevölkerung im Gemeinderat repräsentiert würden.

Stadt und Landratsamt wollen eigenen Angaben zufolge das Urteil zunächst prüfen und entscheiden, ob Rechtsmittel dagegen eingelegt werden. Das Landratsamt teilte mit, im Falle einer Neuwahl müsse diese für die verbleibende Zeit der laufenden Wahlperiode angeordnet und im Vorfeld auch die Wahlsatzung der Stadt überarbeitet werden.

© dpa-infocom, dpa:220719-99-77207/4