MANNHEIM. Weder Grundgesetz noch Landesverfassung legten nahe, dass solche indirekten Kosten nicht von den Eltern, sondern von der öffentlichen Hand getragen werden müssten, sagte der Vorsitzende Richter des 9. Senats, Andreas Ernst, am Dienstag in Mannheim. Auch internationale Vereinbarungen wie die UN-Kinderrechtskonvention widersprächen einem Eigenanteil der Familien nicht. Geklagt hatte unter anderem eine Familie gegen den Landkreis Tübingen, die für die Beförderung ihrer beiden Töchter 2400 Euro im Jahr ausgibt. Der Landkreis Tübingen besteht darauf, dass die Eltern weiterhin 39,30 im Monat für den Schulweg im Bus zahlen. (dpa)