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Gericht: Fahrverbote in Ludwigsburg wären unverhältnismäßig

Straßenverkehr in Ludwigsburg
Autos fahren an einer Luftmessstation in der Ludwigsburger Friedrichstraße vorbei. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild
Autos fahren an einer Luftmessstation in der Ludwigsburger Friedrichstraße vorbei. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

LEIPZIG. Die Stadt Ludwigsburg muss ihren Luftreinhalteplan überarbeiten, aber nicht zwingend Diesel-Fahrverbote ergänzen. Das hat am Freitag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (Az.: BVerwG 7 C 2.20). Die Bundesrichter änderten damit ein vorheriges Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim ab. Der VGH hatte klargestellt, dass die vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichen, um den Stickstoffdioxid-Grenzwert (NO2) einzuhalten. Die Richter hatten die Stadt aufgefordert, Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in Betracht zu ziehen.

Geklagt hatte - wie in zahlreichen anderen Städten - die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Das Land Baden-Württemberg und die Stadt Ludwigsburg hatten gegen das VGH-Urteil Revisionen eingelegt - und sich damit in Leipzig teilweise durchgesetzt.

Die Anordnung eines Dieselfahrverbots wäre jedoch unverhältnismäßig, weil die Einhaltung des Grenzwertes von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel in Kürze absehbar sei, urteilten die Leipziger Richter nun abschließend.

Trotzdem müsse der Luftreinhalteplan wegen einer fehlerhaften Prognose überarbeitet werden. Beanstandet wurden die Erwartungen einer Minderung der NO2-Werte aufgrund einer Erneuerung der städtischen Fahrzeugflotte.

An der Messstelle in der Ludwigsburger Friedrichstraße hatte der Jahresmittelwert bei 51 Mikrogramm gelegen. Diese Messstation wurde inzwischen aber wegen einer langfristigen Baustelle auf die Schlossstraße verlegt. (dpa)