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Gericht: Betriebsschließung im Einzelhandel zumutbar

MANNHEIM. Das Handelsunternehmen Breuninger muss nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes seine Häuser weiter schließen. Die Einschränkungen zum Infektionsschutz seien weiterhin verhältnismäßig, argumentierten die Mannheimer Richter in ihrem am Donnerstag veröffentlichen Beschluss. Die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland sei insgesamt noch als sehr hoch einzuschätzen. Dies rechtfertige es gegenwärtig, weiterhin Betriebsuntersagungen aufrechtzuerhalten. Das Traditionsunternehmen hatte Eingriffe in sein Eigentumsrecht, erhebliche wirtschaftliche Einbußen sowie Probleme beim Zugang zu Bundeshilfen geltend gemacht. (dpa)

PM