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Gericht bekräftigt schwere Schuld bei Stoß vor Zug

Schon einmal hat sich das Karlsruher Landgericht mit diesem Fall befasst: Ein Mann soll aus Frust über sein Leben ein argloses Opfer vor einen Güterzug gestoßen haben. Nun hat eine zweite Kammer erneut eine Entscheidung gefällt.

Urteil erwartet im Verfahren um Stoß vor einen Zug
Die Angeklagten warten im Schwurgerichtssaal mit ihrem Anwalt auf den Beginn der Verhandlung im April. Foto: Uli Deck
Die Angeklagten warten im Schwurgerichtssaal mit ihrem Anwalt auf den Beginn der Verhandlung im April.
Foto: Uli Deck

Es ist kaum vorstellbar, wie das Opfer diese Tat überlebte: In eine nur 90 Zentimeter schmale Spalte quetschte sich der schwerbehinderte Mann, als ein fast 600 Meter langer Güterzug mit Tempo 90 an ihm vorbeirast. Auf die Gleise gestoßen und mit Tritten und Schlägen am Heraufklettern gehindert hatte ihn ein heute 27-Jähriger. Dieser handelte in Tötungsabsicht und aus niederen Beweggründen, wie der Vorsitzende Richter am Karlsruher Landgericht am Montag betonte. Der Mann habe Frust und Aggression über sein Leben abbauen wollen. »Es gibt keinen anderen nahe liegenden Anlass für diese Tat.« Das Urteil: zehn Jahre Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Es ist das zweite Mal, dass sich das Gericht mit dem Vorfall aus dem Sommer 2020 am Bahnhof in Waghäusel zwischen Karlsruhe und Heidelberg befasst. Dieses Mal muss eine andere Kammer entscheiden, denn der Angeklagte und sein drei Jahre jüngerer Bruder hatten erfolgreich beim Bundesgerichtshof (BGH) Revision eingelegt.

Die obersten Strafrichter Deutschlands befanden dabei, die Schuldfähigkeit des Haupttäters sei nicht richtig beurteilt worden. Beispielsweise habe das Landgericht eine paranoide Schizophrenie nicht ausreichend untersucht. Der BGH ordnete eine neue Verhandlung an.

Doch auch im zweiten Verfahren wich das Gericht im Fall des Hauptangeklagten nicht vom Urteil der Kollegen ab. »Er war uneingeschränkt schuldfähig«, sagte der Vorsitzende Richter. Hinweise auf durch Drogen oder anderweitig ausgelöste Psychosen gebe es nicht. Geschilderte Halluzinationen passten nicht zu den Darstellungen aller Menschen, die mit dem Mann zu tun hätten. Diese hätten ihn allenfalls mal als genervt beschrieben, aber keineswegs als psychisch krank.

Das passt zum Motiv, von dem beide Kammern ausgingen: Die Brüder seien aus Syrien nach Deutschland geflohen, wollten sich hier ein neues Leben aufbauen. Insbesondere der Ältere sei ambitioniert und intelligent gewesen, sagte der Richter. Doch unter anderem verzögerte sich die Anerkennung von Abschlüssen. Am Ende sei eine »verbitterte, angespannte, frustrierte Grundstimmung geblieben«.

Das Opfer habe »sehr, sehr, sehr viel Glück gehabt«, dass es überlebte. Der damals 54-Jährige hätte nur etwas kräftiger gebaut sein müssen oder beim Vorbeifahren des Zuges eine falsche Bewegung machen müssen, und das Geschehen wäre ganz anders ausgegangen, machte der Richter deutlich. Der Mann erlitt Knochenbrüche, Haut fetzte ab, im Krankenhaus fing er sich einen multiresistenten Keim ein, eine Gewebetransplantation wurde nötig. Noch heute nehme er Schmerzmittel, so der Richter. Vor allem aber leide der Mann immer noch unter Alpträumen und Angstzuständen.

Als die Ladung zum Prozess kam, sei er zusammengebrochen und habe in die Psychiatrie gemusst. Es sei nicht abzusehen, ob sich seine Situation jemals bessere. Gerade diese langwierigen Folgen lastete das Gericht dem 27-Jährigen an.

Beim jüngeren Bruder sah die Lage anders aus: Der 24-Jährige leide an einer paranoiden Schizophrenie, sagte der Richter. Der Mann habe nicht eingreifen können. Während er im ersten Urteil noch eine Bewährungsstrafe bekam, milderte das Gericht diese nun auf eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à zehn Euro ab. Auch gegen dieses Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden. Die Anwälte der Brüder machten am Montag zunächst keine Angaben dazu, ob sie das vorhaben.

Alte Mitteilung der Staatsanwaltschaft

Mitteilung des BGH

© dpa-infocom, dpa:220501-99-119794/6