Seit Februar müssen Metzgereien und Supermärkte mit Frischetheke neben Rind auch unverpacktes Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel genauer kennzeichnen. Angeben müssen sie demnach, in welchem Land die Tiere aufgezogen und geschlachtet wurden. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat nun in acht Betrieben geprüft, wie sie die Kennzeichnungspflicht umsetzten. Demnach fehlten bei allen drei Metzgereien die Herkunftsbezeichnung komplett, bei den Frischetheken der Supermärkte waren die Informationen mindestens unvollständig.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist die neue Kennzeichnungspflicht ohnehin nicht detailliert genug - denn angegeben werden muss nur der Nationalstaat von Aufzucht und Schlachtung, nicht aber etwa das Bundesland. Wer sich regional ernähren möchte, hat laut Vanessa Schifano also kaum einen Nutzen. »Da nur das Land der Aufzucht und Schlachtung angegeben werden muss, kann es trotzdem sein, dass ein Hähnchen mehrere Hundert Kilometer Transportweg hinter sich hat, weil es zum Beispiel in Schleswig-Holstein aufgezogen, in Sachsen-Anhalt geschlachtet und in Baden-Württemberg verkauft wurde«, sagte die Lebensmittelexpertin. Verarbeitetes Fleisch wie Wurst oder Schinken ist von der neuen Kennzeichnungspflicht ausgenommen.
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