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Gentges verlangt Änderungen am neuen Cannabisgesetz

Bislang durften vor Gericht die Handy-Daten von Cannabis-Dealern als Beweise verwertet werden. Mit den neuen Cannabisregeln ist das nicht mehr möglich. Der Justizministerin passt das gar nicht.

Encrochat
Eine Frau hält ein Smartphone mit dem Logo des Krypto-Messengerdienstes Encrochat. Foto: Sebastian Kahnert/DPA
Eine Frau hält ein Smartphone mit dem Logo des Krypto-Messengerdienstes Encrochat.
Foto: Sebastian Kahnert/DPA

Justizministerin Marion Gentges (CDU) will Nachbesserungen für die Ermittlungs- und Justizbehörden beim Cannabisgesetz. Ohne eine schnelle Anpassung bestehe die Gefahr, dass Strafverfahren, in denen auf der alten Rechtsgrundlage ermittelt und Anklage erhoben wurde, mit einem Freispruch endeten, sagte Gentges in Stuttgart. »Und zwar nicht, weil die angeklagten Sachverhalte nicht strafbar wären, sondern weil rechtmäßig gewonnene Ermittlungsergebnisse nicht mehr als Grundlage einer Verurteilung herangezogen werden dürfen.«

Hintergrund der Forderung von Gentges ist der Freispruch eines 36-Jährigen vom Vorwurf der illegalen Einfuhr von rund 450 Kilogramm Marihuana vor dem Landgericht Mannheim. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten beschuldigt, im Jahr 2020 mehrmals größere Mengen der Droge von Spanien über Frankreich in den Raum Mannheim geschmuggelt zu haben. Laut Staatsanwaltschaft geht es um einen Gesamtwert von rund 1,9 Millionen Euro. Auf den Mann aufmerksam geworden seien die Ermittler durch die Auswertung von verschlüsselten Chatnachrichten der Software Encrochat.

In der Hauptverhandlung sah die Staatsanwaltschaft die Chatverläufe mit detaillierten Informationen zu den Lieferungen mittels Lastwagen als Hauptbeweismittel. Aufgrund des neuen Cannabis-Gesetzes, das Anfang April in Kraft getreten war, sind diese Nachrichten nach Auffassung des Gerichts aber nun nicht mehr verwertbar. Die Staatsanwaltschaft legte inzwischen Rechtsmittel gegen den Freispruch ein. Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden.

Gentges sagte, wenige Wochen nach Einführung des Konsumcannabisgesetzes sei bereits passiert, was leicht zu vermeiden gewesen wäre und wovor man weit im Vorfeld eindringlich gewarnt habe. Trotz der Hinweise sei der Bund nicht bereit gewesen, die notwendigen Instrumente auch weiterhin gelten zu lassen. »Wenn das nicht zur Regel werden soll, besteht dringender Änderungsbedarf. Das macht die Entscheidung des Landgerichts Mannheim in besonderer Weise deutlich.«

Gentges verlangte in einem Brief an Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), die schnelle Anpassung der Gesetzeslage. Die Polizei in den Niederlanden und in Frankreich hatte 2020 die Software der Firma Encrochat geknackt und anschließend Millionen geheimer Chat-Nachrichten von Kriminellen abgeschöpft. Encrochat war ein verschlüsseltes Kommunikationssystem, mit dem Kriminelle Straftaten wie Drogengeschäfte, Mordanschläge, Überfälle und Geldwäsche organisierten. Den Nutzern hatte Encrochat perfekte Anonymität garantiert, die Mobiltelefone sollten nicht abzuhören und nicht zu verfolgen sein. Die Auswertung der Daten ist juristisch umstritten. Am Bundesverfassungsgericht etwa sind mehrere Verfassungsbeschwerden dazu anhängig.

Justizministerium Baden-Württemberg

© dpa-infocom, dpa:240504-99-910983/3