Das Gesetz »öffnet dem Missbrauch Tür und Tor« ist die Ministerin überzeugt. Jeder Missbrauchsfall schade den Betroffenen mehr als ihnen das Gesetz nütze. Zudem kritisiert Gentges aus ihrer Sicht fehlende Schutzmechanismen für kleine Kinder. »Das Gesetz lässt Eltern ohne qualifizierte Beratung oder gerichtliche Prüfung alleine entscheiden«, sagte die Ministerin.
Künftig soll jeder Mensch in Deutschland sein Geschlecht und seinen Vornamen selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Das Gesetz richtet sich laut Familien- und Justizministerium an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen. Für die Änderung gibt es kein Mindestalter. Bis 14 Jahre müssen die Sorgeberechtigten die Erklärung gegenüber dem Standesamt abgeben, danach müssen die Sorgeberechtigten nur noch zustimmen.
Bislang galt das sogenannte Transsexuellengesetz. Viele Transmenschen empfinden dieses als demütigend. Das Gesetz sieht vor, dass Betroffene Vornamen und Geschlecht erst nach einem psychologischen Gutachten und einer gerichtlichen Entscheidung offiziell ändern dürfen. Das Verfahren ist langwierig und teuer. Das Bundesverfassungsgericht hatte mehrfach wesentliche Teile des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. Das neue Gesetz muss der Bundestag noch verabschieden.
Familienministerium zum Selbstbestimmungsgesetz
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