Logo
Aktuell Land

Gentges fürchtet Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes

Wer sich nicht mit seinem Geschlechtseintrag identifiziert, muss bislang in einem langwierigen und kostspieligen Verfahren den entsprechenden Eintrag ändern lassen. Die Bundesregierung hat daher am Mittwoch das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz beschlossen - sehr zum Ärger der baden-württembergischen Justizministerin Marion Gentges. Sie fürchtet, dass das Gesetz missbraucht werden könnte. »Für die Änderung des eigenen Geschlechtseintrags soll zukünftig eine Erklärung ausreichen, ob man sich als Mann oder Frau fühle und nach einem Jahr Sperrfrist soll erneut das Geschlecht geändert werden können«, sagte die CDU-Politikerin am Mittwoch in Stuttgart.

Justizministerin von Baden-Württemberg
Marion Gentges (CDU), Justizministerin von Baden-Württemberg. Foto: Bernd Weißbrod/DPA
Marion Gentges (CDU), Justizministerin von Baden-Württemberg.
Foto: Bernd Weißbrod/DPA

Das Gesetz »öffnet dem Missbrauch Tür und Tor« ist die Ministerin überzeugt. Jeder Missbrauchsfall schade den Betroffenen mehr als ihnen das Gesetz nütze. Zudem kritisiert Gentges aus ihrer Sicht fehlende Schutzmechanismen für kleine Kinder. »Das Gesetz lässt Eltern ohne qualifizierte Beratung oder gerichtliche Prüfung alleine entscheiden«, sagte die Ministerin.

Künftig soll jeder Mensch in Deutschland sein Geschlecht und seinen Vornamen selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Das Gesetz richtet sich laut Familien- und Justizministerium an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen. Für die Änderung gibt es kein Mindestalter. Bis 14 Jahre müssen die Sorgeberechtigten die Erklärung gegenüber dem Standesamt abgeben, danach müssen die Sorgeberechtigten nur noch zustimmen.

Bislang galt das sogenannte Transsexuellengesetz. Viele Transmenschen empfinden dieses als demütigend. Das Gesetz sieht vor, dass Betroffene Vornamen und Geschlecht erst nach einem psychologischen Gutachten und einer gerichtlichen Entscheidung offiziell ändern dürfen. Das Verfahren ist langwierig und teuer. Das Bundesverfassungsgericht hatte mehrfach wesentliche Teile des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. Das neue Gesetz muss der Bundestag noch verabschieden.

Familienministerium zum Selbstbestimmungsgesetz

© dpa-infocom, dpa:230823-99-933765/2