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Gentges: Ausweisung nach Pro-Palästina-Protest möglich

Die öffentlich zur Schau gestellte Freude über die Angriffe der palästinensischen Hamas in Israel könnte aus Sicht von Justizministerin Marion Gentges (CDU) harte strafrechtliche Konsequenzen haben - bis hin zur Ausweisung von Demonstranten. »Nach unserer ersten Einschätzung können da durchaus Straftaten verwirklicht werden«, sagte Gentges am Montag in Stuttgart. Bei Protesten wie zuletzt in Berlin könne es sein, dass dabei Straftaten gebilligt worden seien. Außerdem könnten dabei Propagandamittel oder Kennzeichen verfassungswidriger beziehungsweise terroristischer Organisationen verbreitet worden seien.

Landesjustizministerin Gentges
Marion Gentges bei einem Interview mit der dpa. Foto: Christoph Schmidt/DPA
Marion Gentges bei einem Interview mit der dpa.
Foto: Christoph Schmidt/DPA

»Da enthält das Aufenthaltsgesetz durchaus Regelungen, die uns eine Handhabe ermöglichen«, sagte Gentges. Sie fügte hinzu: »Die Ausweisung kann die Folge sein. Das bedeutet aber nicht automatisch auch die Abschiebung.«

Ausweisungen seien möglich, wenn zum Beispiel ein Ausländer die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen Deutschlands gefährde. Das könne der Fall sein, wenn jemand öffentlich terroristische Taten billige oder dafür werbe. »Ich glaube, dass wir uns im aktuellen Fall durchaus in diesem Kontext bewegen und auch als Staat handlungsfähig sind«, sagte Gentges.

Problematisch dürfte allerdings die Rückführung eines staatenlosen Palästinensers in die palästinensischen Autonomiegebiete sein. »Abschiebungen sind in der Vergangenheit in Einzelfällen gelungen, sind jedoch äußerst komplex«, teilte das Justizministerium mit. »Migrationsabkommen für die Rückführung in palästinensische Autonomiegebiete gibt es nicht.« Der Bund und der Migrationsbeauftragte der Bundesregierung müssten hier umgehend Lösungen finden.

Bei Rückführungs- oder auch Migrationsabkommen sollen die sogenannten Herkunftsländer zusichern, dass sie ausreisepflichtige Menschen aus Deutschland aufnehmen. Deutschland hat bereits mehrere solcher Abkommen abgeschlossen.

Das pro-palästinensische Netzwerk Samidoun hatte den Angriff auf Israel am Samstag gefeiert, indem es Süßigkeiten auf der Sonnenallee im Berliner Stadtteil Neukölln verteilte. Zu Fotos von der Aktion schrieb die Organisation auf der Internetplattform X: »Es lebe der Widerstand des palästinensischen Volkes.« Die Polizei stellte nach eigenen Angaben Strafanzeige. Am Abend fanden sich nach Angaben der Polizei 50 Menschen ein, um gemeinsam den Anrgiff zu feiern. Sie skandierten Parolen und warfen einen Stein auf einen Polizeiwagen.

© dpa-infocom, dpa:231009-99-499136/3