LEIMEN. Die beiden Hunde, die einen Jugendlichen in Leimen (Rhein-Neckar-Kreis) schwer verletzt haben, sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft Heidelberg Kampfhunde. »Die Hündin ist es zu 54 Prozent, der Rüde zu 58 Prozent«, sagte Staatsanwalt Tim Haaf der Deutschen Presse-Agentur. Damit gälten sie nach einem Gentest als American Staffordshire Terrier und fielen unter die Kampfhundeverordnung. Die Einordnung könnte Konsequenzen haben, weil Kampfhundebesitzer bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen, die in diesem Fall womöglich missachtet wurden.
Die Anklagebehörde ermittelt wegen schwerer Körperverletzung gegen einen 16-Jährigen, der die Hunde seines volljährigen Bruders Gassi führte - ohne Leine und Maulkorb. Diese Schutzmaßnahmen gebietet aber die baden-württembergische Kampfhundeverordnung. Zudem soll er die Hunde auf den 15-jährigen Radfahrer und desen Freunde gehetzt haben. Gegen den 22-jährigen Halter wird wegen des Verdachts der schweren und der fahrlässigen Körperverletzung ermittelt. Der jüngere der Brüder sitzt in Untersuchungshaft, der ältere ist gegen Auflagen auf freiem Fuß.
Bei dem Test waren in einem Labor die Daten der aggressiven Hunde mit denen von Referenz-Hunden abgeglichen worden. Auch Kreuzungen zählen als Kampfhunde, wie Haaf erläuterte. Die nun eindeutige Zuordnung der derzeit im Tierheim untergebrachten Vierbeiner ist laut Haaf von Bedeutung bei der Frage der Fahrlässigkeit, mit der der Besitzer die Hunde dem jüngeren Bruder überlassen habe. Auch bei den Vorwürfen gegen den Jugendlichen, die Hunde auf die Jungen gehetzt zu haben, könne das Untersuchungsergebnis eine Rolle spielen. Der bei einer Radtour im Juni auf freiem Gelände angegriffene Junge erlitt entstellende Verletzungen und musste lange stationär versorgt werden. (dpa)