Logo
Aktuell Land

Generalstaatsanwalt: Ladendiebstahl ist kein Kavaliersdelikt

Eine Frau steckt in einem Fotogeschäft eine Kamera unter ihre Jacke. Foto: Jan-Philipp Strobel/Illustration
Eine Frau steckt in einem Fotogeschäft eine Kamera unter ihre Jacke. Foto: Jan-Philipp Strobel/Illustration
Eine Frau steckt in einem Fotogeschäft eine Kamera unter ihre Jacke. Foto: Jan-Philipp Strobel/Illustration

STUTTGART. Die Justiz geht aus Sicht der Stuttgarter Generalstaatsanwaltschaft nicht zu lasch gegen Ladendiebe vor. Ladendiebstahl sei kein Kavaliersdelikt, sagte Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen am Mittwoch in Stuttgart. »Wer im Laden zulangt, geht ein relativ hohes Risiko ein, dass er auch strafrechtlich verfolgt wird.« Der Vorwurf des Einzelhandels, die Justiz gehe zu lasch gegen Ladendiebe vor, treffe nicht zu.

Brauneisen beruft sich auf eine neue Auswertung zu Hunderten Diebstahlsanzeigen einer großen Drogeriekette. Von 653 Strafanzeigen im württembergischen Landesteil hätten 413 eine Sanktion zur Folge gehabt - etwa eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Das entspreche einer Sanktionsquote von 63 Prozent, sagte Brauneisen. Ladendiebstahl werde damit spürbar intensiver verfolgt als andere Delikte. (dpa)