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Generalbundesanwalt: Mannheimer Attacke »spezieller Fall«

Vor rund zweieinhalb Wochen griff ein Mann Menschen in Mannheim mit einem Messer an. Ein Polizist starb. Der Chef von Deutschlands höchster Anklagebehörde spricht von einem »individuellen Fall«.

Bundesanwaltschaft
»Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof« steht auf einem Schild am Eingang zum Gebäude der Bundesanwaltschaft. Foto: Christoph Schmidt/DPA
»Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof« steht auf einem Schild am Eingang zum Gebäude der Bundesanwaltschaft.
Foto: Christoph Schmidt/DPA

Bei dem Mann, der für den tödlichen Messerangriff auf dem Mannheimer Marktplatz verantwortlich ist, handelt es sich nach Einschätzung von Generalbundesanwalt Jens Rommel um einen radikalisierten Einzeltäter. Es handele sich um einen »speziellen Fall«, einen »individuellen Fall«, der sich von anderen islamistisch-geprägten Fällen unterscheide, sagte Rommel am Dienstag beim Jahrespressegespräch seiner Behörde in Karlsruhe. Die Bundesanwaltschaft sieht demnach bislang keine Anhaltspunkte für eine dschihadistische Einbindung des Mannes.

Der 25-jährige Afghane hatte Ende Mai auf dem Mannheimer Marktplatz fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bewegung Pax Europa (BPE) sowie einen Polizisten mit einem Messer verletzt. Der 29 Jahre alte Beamte Rouven Laur erlag später seinen Verletzungen. Ein anderer Beamte schoss den Angreifer nieder. Er wurde anschließend operiert und konnte zunächst nicht vernommen werden. Zu der Frage, ob der Mann mittlerweile vernehmungsfähig sei, äußerte sich Rommel nicht.

Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen wenige Tage nach der Tat übernommen. Sie geht von einer religiösen Motivation der Tat aus. Der Beschuldigte habe zu massiver Gewalt gegriffen, vermutlich, um Kritik am Islam zu unterbinden, so Rommel.

© dpa-infocom, dpa:240618-99-445137/2