Binnen-I, Unterstrich und Sternchen: Die CDU-Fraktion unterstützt eine Initiative für ein Anti-Gender-Volksbegehren. Der Heidelberger Rechtsanwalt Klaus Hekking sammelt seit März Unterschriften gegen eine Gender-Pflicht an Schulen und Behörden. »Der Inhalt des Volksbegehrens ist eins zu eins Beschlusslage der CDU-Landtagsfraktion«, sagte CDU-Fraktionschef Manuel Hagel. »Klar finden wir den gut.«
Volksanträge seien ein wichtiges Instrument der Demokratie, die man ernst nehmen müsse. »Hier geht es auch um Wertschätzung. Die Inhalte des Begehrens unterstütze ich und teile sie.«
In dem Gesetzentwurf heißt es, dass die Landesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden sowie alle übrigen Einrichtungen des Landes auf Vorgaben zum Gebrauch geschlechtsneutraler Änderungen und Zusätze verzichten sollen. Zudem dürften Prüfungsleistungen etwa an Universitäten und Schulen nicht deshalb schlechter bewertet oder beurteilt werden, weil nicht gegendert wurde. Laut Homepage haben bereits knapp 15.000 Gender-Gegner unterzeichnet.
Die Zahl zeige, dass das Thema die Menschen bewege, sagte Hagel. »Da darf die Landespolitik nicht einfach darüber hinweggehen.« Die Politik müsse zuhören und die Anliegen ernst nehmen. »Wir müssen alles dafür tun, den gesellschaftlichen Zusammenhalt im Land zu stärken.« Im Privaten, so Hagel, sei jedem das Gendern selbst überlassen. Aber an Schulen, Hochschulen, der Landesverwaltung sowie im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sollte das amtliche Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung angewandt werden. Und er sagte: »Für mich selbst ist das Gendern nichts.«
Die Sprache sei kein Instrument der Bevormundung oder der Umerziehung, sagte Hagel. »Gesellschaftliche Missstände wird eine konstruierte Sprache nie lösen.« Sprache müsse gut verständlich und lesbar sein, nur dann könne sie verbinden. »In einer Zeit, in der es mehr denn je darauf ankommt, unser Land und unsere Gesellschaft zusammenzuhalten, sollten wir unsere Sprache bewahren.«
Applaus kommt - wenngleich wenig überraschend - von der FDP: Die Fraktion unterstütze die Forderung »vollumfänglich«, sagte deren Vorsitzender Hans-Ulrich Rülke. Die SPD sieht das anders - und ist deutlich: »Die Initiative gegen die sogenannte Gendersprache ist transfeindliche Stimmungsmache«, kritisiert der Abgeordnete Florian Wahl. Nichtbinäre und trans Menschen sollten damit unsichtbar gemacht werden. Der CDU warf der queerpolitische Sprecher vor, Wahlkampf auf Kosten von marginalisierten Menschen zu machen.
Die Sache hat eine Vorgeschichte: Das Volksbegehren bezieht sich mit seinen Forderungen auf einen gleichlautenden Beschluss der CDU-Fraktion von ihrer Klausurtagung im Herbst 2022. In dem Papier hatten die Abgeordneten gefordert, dass sich alle amtlichen, behördlichen und schulischen Einrichtungen in Baden-Württemberg ausschließlich an die gültigen Grammatik- und Rechtschreibregelungen halten sollen.
Die oppositionelle FDP-Fraktion wiederum, inhaltlich bei der Genderfrage einer Meinung mit den Christdemokraten, hat diese Forderung im Februar als Antrag in den Landtag eingebracht, um die CDU in die Enge zu treiben und einen Keil in die grün-schwarze Koalition zu treiben. Der Wortlaut des FDP-Antrags entsprach genau der Formulierung des CDU-Beschlusses. Die FDP scheiterte allerdings mit dem Antrag. Der Heidelberger Rechtsanwalt Hekking startete daraufhin die Initiative für ein Volksbegehren - mit der Begründung, dass nun das Volk an der Reihe sei.
Ob Hagel selbst die Initiative unterzeichnet, sei noch offen, sagte sein Sprecher. »Als Parlamentarier bin ich gewählt, um im Parlament zu entscheiden«, sagte Hagel selbst. »Daher möchte ich die Dinge dort anpacken, wo wir als Fraktion direkt zuständig sind. Wir sind dazu im ständigen Austausch mit dem grünen Koalitionspartner, der in dieser Frage ja bekanntlich eine andere Haltung hat.«
Aber: Längst nicht alle Grünen sind Gender-Fans. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte sich in der Vergangenheit bereits deutlich gegen das Gendern an Schulen positioniert. »Es ist schon schlimm genug, dass so viele unserer Grundschüler nicht lesen können. Man muss es denen nicht noch erschweren, indem man in der Schule Dinge schreibt, die man gar nicht spricht«, hatte er der Deutschen Presse-Agentur gesagt.
Bürgerinnen und Bürger können mit einem Volksbegehren eine Volksabstimmung initiieren. Sie können damit eigene Gesetzesentwürfe in das Parlament einbringen und eine Abstimmung erzwingen. Für die Zulassung eines Volksbegehrens werden zunächst 10.000 Unterschriften von wahlberechtigten Baden-Württembergern benötigt. Der Antrag wird vom Innenministerium geprüft. Geht er durch, müssen in einem zweiten Schritt innerhalb von sechs Monaten die Unterschriften von zehn Prozent der Wahlberechtigten im Südwesten gesammelt werden - das sind etwa 780.000 Männer und Frauen.
Ist das geschafft, wird der Gesetzentwurf dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt. Findet er keine Mehrheit, folgt eine Volksabstimmung. Entscheidend ist, wofür sich die Mehrheit in der Volksabstimmung ausspricht. Zudem ist eine Volksabstimmung in Baden-Württemberg nur dann gültig, wenn mindestens ein Fünftel der Stimmberechtigten der Vorlage zustimmt (Zustimmungsquorum).
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