»Zollrechtliche Einschränkungen machen überhaupt keinen Sinn«, sagte der Basler Delegationsleiter Lukas Ott der Deutschen Presse-Agentur vor dem Treffen. »Deshalb setzen wir uns gegen die beabsichtigte Praxisänderung durch die Eidgenössische Zollverwaltung zur Wehr.«
Deutsche Agrarbetriebe im Umkreis von zehn Kilometern zur Grenze haben Schweizer Restaurants und Privathaushalte bislang problemlos beliefert. Dem Schweizer Rundfunk zufolge landen so jedes Jahr etwa 550 Tonnen deutsches Gemüse in etwa 45 Restaurants und 700 Haushalten der Stadt Basel.
Die Zollverwaltung steht nun auf dem Standpunkt, dass die jahrzehntelange Praxis gegen uralte Abmachungen verstößt. Die erleichterte Einfuhr gelte nur für bestimmte Gemüse und Kartoffeln und nur für Verkäufe auf Märkten, sagte Tabea Rüdin, Sprecherin der Zollverwaltung. Nun sei bei einer Überprüfung aber festgestellt worden, dass Waren eingeführt würden, die nicht den Bestimmungen des Grenzabkommens von 1958 entsprächen.
Der »rechtskonforme Zustand« solle wiederhergestellt werden, sagte die Sprecherin. »Für Marktfahrer, die ihr Gemüse im Sinne des Grenzabkommens auf Märkten verkaufen, ändert sich mit der neuen Richtlinie nichts, und sie können ihre Waren weiterhin vereinfacht und innerhalb der vorgesehenen Mengen abgabenfrei einführen.«
Ott sagte dagegen, die Stadt Basel sei auf die regionale Versorgung mit frischen Lebensmitteln aus dem grenznahen Ausland angewiesen. »Kurze Versorgungswege sind auch im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung und des Klimaschutzes zu begrüßen.«
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