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Geiselnahme in Apotheke: Angeklagter will zur Sache aussagen

Warum drang er bewaffnet in eine Apotheke ein und verschanzte sich mit Geiseln? Am zweiten Tag im Prozess um eine Geiselnahme in Karlsruhe will der Angeklagte möglicherweise Antworten geben.

Prozess
Der Angeklagte im Prozess zu einer mutmaßlichen Geiselnahme (l) wartet im Schwurgerichtssaal des Landgericht Karlsruhe zusammen mit seinem Anwalt Alexander Kist auf den Beginn des Prozess. Foto: Uli Deck/DPA
Der Angeklagte im Prozess zu einer mutmaßlichen Geiselnahme (l) wartet im Schwurgerichtssaal des Landgericht Karlsruhe zusammen mit seinem Anwalt Alexander Kist auf den Beginn des Prozess.
Foto: Uli Deck/DPA

Im Prozess um die Geiselnahme in einer Karlsruher Apotheke will der Angeklagte am Montag (9.00 Uhr) zur Sache aussagen. Zum zweiten Verhandlungstag sind außerdem vier Zeugen geladen, wie ein Gerichtssprecher sagte. Der 21 Jahre alte Mann soll im März vergangenen Jahres mehrere Geiseln genommen und dabei mit einer Schreckschusswaffe bedroht haben. Zudem wird ihm vor dem Landgericht Karlsruhe versuchte, besonders schwere räuberische Erpressung und unerlaubter Waffenbesitz zur Last gelegt. Zum Auftakt des Prozesses vor zwei Wochen war die Öffentlichkeit nach Verlesung der Anklage und vor der Befragung des Mannes zu seiner Person und seinen persönlichen Verhältnissen ausgeschlossen worden. Die Richterin hatte dies mit erheblichen Gewalterfahrungen des Mannes in Kindheit und Jugend begründet, die in der Öffentlichkeit nicht behandelt werden sollten.

Der einschlägig vorbestrafte Mann soll laut Staatsanwaltschaft die Tat geplant haben und zielstrebig und brutal vorgegangen sein. Er habe die Apotheke vermummt betreten und sofort geschossen. Dass es sich nicht um eine echte Waffe gehandelt habe, hätten die Kunden und Mitarbeiter nicht wissen können. Zwei Kundinnen und eine Mitarbeiterin des Geschäftes nahm er demnach als Geisel; der Mitarbeiterin gelang rasch die Flucht. Weitere acht Mitarbeiter der Apotheke versteckten sich. Der Mann hatte rund sieben Millionen Euro Lösegeld gefordert und außerdem verlangt, mit einem bestimmten Menschen sprechen zu können.

Der Fall wird vor der Jugendstrafkammer verhandelt, da der 21-Jährige zum Zeitpunkt der Tat erst 20 Jahre alt war. Zwei Sachverständige und weitere Zeugen sind in dem Verfahren geladen. Ein Urteil könnte am 29. Februar gesprochen werden. (Az.: 7 KLs 331 Js 11431/23)

© dpa-infocom, dpa:240218-99-37682/3