Das Kontrollgremium ist seit 2015 im Landesverfassungsschutzgesetz verankert. Mindestens einmal im Vierteljahr muss der Geheimdienst - bisher immer hinter verschlossenen Türen - über seine Tätigkeit Bericht erstatten. Das Gremium hat zudem das Recht auf Akteneinsicht, Zutrittsrecht zu den Dienststellen sowie das Recht, Angehörige des Landesamtes für Verfassungsschutz zu befragen. Das Parlamentarische Kontrollgremium erstattet außerdem dem Landtag regelmäßig Bericht über seine Kontrolltätigkeit.
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