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Geflüchtete scheitern mit Klagen vor Gericht

Der Streit um Regelungen einer großen Freiburger Flüchtlingsunterkunft zieht sich schon länger hin. Nun gibt es ein neues Gerichtsurteil.

Landeserstaufnahmeinrichtung (LEA)
Sicherheitspersonal geht über das Gelände der Landeserstaufnahmeinrichtung (LEA) in Freiburg. Foto: Philipp von Ditfurth/DPA
Sicherheitspersonal geht über das Gelände der Landeserstaufnahmeinrichtung (LEA) in Freiburg.
Foto: Philipp von Ditfurth/DPA

Im Rechtsstreit um die Hausordnung der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Freiburg haben Geflüchtete eine Schlappe vor Gericht erlitten. Das Verwaltungsgericht Freiburg wies nach eigenen Angaben vom Mittwoch Klagen von zwei Ex-Bewohnern als unzulässig zurück. Sie hatten sich rechtlich dagegen gewehrt, dass sie ihre Zimmer nicht abschließen konnten. Besuchsbeschränkungen und das Mitnehmen von Lebensmitteln und anderen Gegenständen in die LEA waren weitere Konfliktthemen. Das Gericht wies auch das Ansinnen eines weiteren Klägers zurück, der sich für die Interessen von Geflüchteten einsetzt und als Besucher in die LEA kommen wollte.

Die frühere Hausordnung der südbadischen LEA beschäftigt die Gerichte schon seit Längerem. Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht befasste sich im Juni vergangenen Jahres mit zwei Fällen aus Baden-Württemberg, in denen sich Geflüchtete gegen das Betreten ihrer Zimmer durch Behörden, Security beziehungsweise die Polizei gewehrt hatten.

In einem Fall hatten die beiden Flüchtlinge geklagt, die zeitweilig in der LEA in Freiburg gelebt hatten. Ihr Antrag sei unzulässig, weil sie längst nicht mehr in der Unterkunft wohnten, urteilte das Leipziger Gericht damals. In der Vorinstanz beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hatten die Kläger noch teilweise Recht bekommen. Die Hausordnung in Freiburg wurde nach Auszug der Kläger geändert.

Das nun mit Gründen bekannt gegebene Urteil des Freiburger Verwaltungsgerichts vom Januar betreffe andere Regelungen der damaligen LEA-Hausordnung, erläuterte ein Sprecher. Das Gericht habe zunächst das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts abgewartet. Die Klagen seien unzulässig, weil die Hausordnung inzwischen geändert worden sei und die Flüchtlinge nicht mehr in der Einrichtung lebten, entschied das Freiburger Gericht.

Die beiden Geflüchteten waren in den Jahren 2020 und 2021 mehrere Monate in der LEA untergebracht. Einer von ihnen wurde laut Gericht ins westafrikanische Ghana abgeschoben, der andere kam in eine andere Unterkunft. Die Freiburger LEA kann nach Angaben des Regierungspräsidiums bis zu 1200 Menschen aufnehmen.

Bei der dritten Klage gegen die Besuchsregelung stelle das Freiburger Gericht fest, die Aufnahmeeinrichtungen seien »keine allgemein zugänglichen öffentlichen Einrichtungen«. Die Regelung in der aktuellen Hausordnung, wonach Besucher nur ausnahmsweise kommen könnten, sei deshalb rechtmäßig. Das Urteil ist laut Gericht noch nicht rechtskräftig. Die Kläger können binnen eines Monats beantragen, Berufung beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim zuzulassen.

Justizministerium Baden-Württemberg zu Asylsuchenden

Mitteilung Verwaltunggericht Freiburg

© dpa-infocom, dpa:240306-99-241109/2