Geflüchtete Frauen und Mädchen sollten aus Sicht des Flüchtlingsrats vor allem in den Unterkünften besser geschützt werden. In den Erstaufnahmeeinrichtungen und den sogenannten Sammelunterkünften gebe es erhebliche Sicherheitsbedenken, sagte Meike Olszak vom Flüchtlingsrat anlässlich des Internationalen Tags zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen am Samstag. Es gebe in Baden-Württemberg kein einheitliches, öffentlich zugängliches Gewaltschutzkonzept.
»In unseren Aufnahmeeinrichtungen haben wir ein besonderes Augenmerk darauf, insbesondere auch den Bedürfnissen der Frauen gerecht zu werden. Wir tun alles dafür, dass sie hier bei uns in Sicherheit sind und dass wir auch denen helfen, die durch erlittene Gewalt schwer traumatisiert sind«, sagte Justizministerin Marion Gentges (CDU).
In den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes werden alleinstehende männliche und weibliche Personen sowie Familien laut Gentges regelmäßig in unterschiedlichen Unterbringungsbereichen mit jeweils eigenen sanitären Anlagen getrennt untergebracht. Die räumliche Trennung werde vom Sicherheitsdienst überwacht. »Das Land betreibt zudem zwei separate Erstaufnahmeeinrichtungen ausschließlich für die separate Unterbringung von besonders schutzbedürftigen Personen, wie allein reisenden Frauen mit oder ohne Kindern, Schwangeren und Wöchnerinnen.«
Darüber hinaus gibt es in den Erstaufnahmeeinrichtungen laut Gentges eine Vielzahl weiterer Maßnahmen zum Schutz von besonders schutzbedürftigen Personen. Dazu gehörten beispielsweise die Vorlagepflicht von erweiterten Führungszeugnissen für Beschäftigte und Ehrenamtliche sowie zusätzliche Zuverlässigkeitsüberprüfungen des eingesetzten Personals durch das Landeskriminalamt.
»Ein sehr großes Problem vor allem für die Frauen ist, dass sie beispielsweise die Türen nicht von innen verschließen dürfen und sich dadurch unsicher fühlen«, sagte Olszak. Frauen sollten von Anfang an dabei unterstützt werden, bei Verwandten oder in eigenen Wohnungen unterzukommen. Die Wohnpflicht in Erstaufnahmeeinrichtungen und Sammelunterkünften müsse aufgehoben werden.
Laut Olszak sind rund 50 Prozent aller geflüchteten Menschen weltweit Frauen und Mädchen. Viele von ihnen müssten ihre Heimat wegen geschlechtsspezifischer Verfolgung verlassen. Als Beispiele nannte Olszak Genitalverstümmelung etwa in Tschad und Äthiopien, Zwangsverheiratung etwa in Tunesien und Guinea, Zwangsprostitution beispielsweise in der Ukraine oder Verfolgung wegen der sexuellen Orientierung.
Das Ankunftszentrum in Heidelberg hat laut Olszak ein Schutzkonzept entwickelt. Laut diesem können mögliche Schutzmaßnahmen im Einzelfall eine spezielle Unterbringung im Ankunftszentrum selbst sein, eine zeitnahe Verlegung, die Unterbringung in einer Schutzunterkunft und die Auswahl einer geeigneten Kommune. Ein effektiver Gewaltschutz sei eine rasche Trennung von Opfer und Täter. Bei Bedarf soll dem Opfer ein Aufenthalt in einem Frauenhaus oder einer Schutzeinrichtung ermöglicht werden. Die Standortleitung könne überdies für den Täter ein Hausverbot aussprechen. »Hierbei ist sicherzustellen, dass der Täter nicht wohnungslos wird, sondern in eine andere Einrichtung verlegt wird.«
Die Anzahl der in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten weiblichen Opfer unter Asylbewerbern und Flüchtlingen am Tatort Asylbewerberunterkunft lag laut dem Ministerium im Jahr 2022 bei 451 Opfern (2021: 272 Opfer). Im Jahr 2022 sei die Zahl der Opfer im Vorjahresvergleich um 179 gestiegen, teilte das Justizministerium mit. Dies entspreche einem Anstieg um 65,8 Prozent. Bezogen auf das Jahr 2020, in dem 574 Opfer erfasst worden seien, bedeute dies einen Rückgang um 123 Opfer. Vanessa Wind vom Frauen- und Kinderschutz e.V. in Singen erzählt, dass in ihrem Frauenhaus schon zahlreiche geflüchtete Frauen mit ihren Kindern Unterschlupf gefunden hätten. Meist suchten sie dort erst nach mehreren Jahren Hilfe, wenn sie nach einer gewissen Integration sehen würden, dass es mehr Freiheiten gebe und Männer und Frauen gleichauf seien.
Deutsches Institut für Menschenrechte
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