MANNHEIM. Er hatte am 7. März nicht nur Aufnahmen von dem schwerst verletzten Unfallopfer gemacht, sondern auch die Aufforderung der Polizei ignoriert, es zu unterlassen. Der 54-jährige Radfahrer war kurz darauf in einer Klinik gestorben.
Gegen den Strafbefehl hatte der 31-Jährige Einspruch erhoben. Erst als es zur Hauptverhandlung kam, akzeptierte der Mann die Geldstrafe, teilte ein Sprecher des Amtsgerichts am Freitag mit. Laut Anklage hat der Gaffer nicht nur die Polizisten behindert, sondern das Opfer durch die Aufnahmen auch in seinem höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt.