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Gämsen dürfen in Kürnachtal wieder geschossen werden

Jäger dürfen Gämsen im Allgäuer Kürnachtal nach einem Gerichtsurteil wieder auf beiden Seiten der Landesgrenze ins Visier nehmen. Die Klage eines Tierschutzvereins gegen den Abschussplan der Unteren Jagdbehörde auf bayerischer Seite habe das Verwaltungsgericht Augsburg abgewiesen, teilte ein Gerichtssprecher am Montag mit. Die Vorgabe, in der laufenden Jagdsaison dort bis zu 15 Gämsen zu erschießen, liege »in einem vertretbaren Zahlenrahmen«. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Kläger kann Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.

Justitia
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. Foto: Hendrik Schmidt
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts.
Foto: Hendrik Schmidt

Der Tierschutzverein »Wildes Bayern« hatte gegen den Abschussplan des Landratsamts in Sonthofen geklagt, weil er von deutlich weniger Gämsen in der Region ausging als die Jagdbehörde. Bis zu einem Urteil des Gerichts hatte die Behörde daraufhin den Abschuss der Tiere auf bayerischer Seite ausgesetzt. Auf baden-württembergischer Seite der Grenze durften die Gämsen dagegen weiter bejagt werden.

Das Augsburger Verwaltungsgericht kam aber zu dem Ergebnis, dass der Gamsbestand in dem Tal zwischen Kempten und Leutkirch (Landkreis Ravensburg) durch den Abschussplan nicht gefährdet sei.

Die Vorsitzende des Vereins »Wildes Bayern«, Christine Miller, bewertete das Urteil dennoch positiv. »Wir haben im vergangenen Jahr den Gämsen in der Kürnach das Leben gerettet«, sagte Miller. »Und das Gericht hat uns eine Klagebefugnis zugesprochen. Das heißt, wir werden uns jetzt den nächsten Abschussplan vornehmen - nicht nur in der Kürnach, sondern auch andernorts.«

Mitteilung Verwaltungsgericht Augsburg

© dpa-infocom, dpa:220530-99-483012/4