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Fußballtrainer Uwe Wolf für sieben Monate gesperrt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Trainer Uwe Wolf wegen unsportlichen Verhaltens in mehreren Fällen mit einer Sperre von sieben Monaten und einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt. Der Beginn der Sperre für den damaligen Trainer des Südwest-Regionalligisten VfR Aalen wurde rückwirkend auf den 17. Februar festgelegt, wie der DFB am Dienstagabend mitteilte. Ab dem 1. Juli werde der Rest der Sperre zur Bewährung ausgesetzt, die Bewährungszeit wird am 31. Dezember 2023 enden. Wolf stimmte dem Urteil zu, es ist somit rechtskräftig.

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Ein Fußballspieler spielt den Ball. Foto: Jens Büttner
Ein Fußballspieler spielt den Ball.
Foto: Jens Büttner

Zur Trennung mit dem VfR kam es Mitte Februar nach angeblichen »Pöbeleien«, »Falschaussagen« und anderem groben Fehlverhalten, hieß es damals von Seiten des Clubs.

Der 54-Jährige habe sich am 28. September 2021 im Spiel beim VfB Stuttgart II beleidigend gegenüber Zuschauern der Heimmannschaft geäußert und verhalten. Außerdem habe Wolf am 9. Oktober 2021 in der Partie beim FC Homburg, als ein Innenraumverbot für ihn bestand, gegen die damit einhergehende Kontaktsperre mit der Mannschaft verstoßen. Im Vorfeld der daraus resultierenden Sportgerichtsverhandlung am 7. Dezember 2021 habe Wolf zudem versucht, einen seiner Spieler vor dessen Zeugenaussage zu beeinflussen, heißt es in der DFB-Mitteilung weiter.

Mitteilung des DFB

© dpa-infocom, dpa:220614-99-664628/2