Spätestens danach sollten versäumte Erklärungen deshalb unverzüglich nachgeholt werden. Andernfalls könnte es zu Verspätungszuschlägen und einer Schätzung des Grundsteuerwertes durch das Finanzamt kommen. Insgesamt seien im Südwesten 5,6 Millionen Grundstücke neu zu bewerten.
Die Feststellungserklärung muss nach dem Willen des Fiskus elektronisch abgegeben werden. Papierformulare sollen nur noch in Ausnahmefällen zulässig sein. Von 2025 an soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die Eigentümer nun einreichen müssen.
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