Heidelberg. Das Gericht folgte damit am Dienstag weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft (Az.: 6 Ks 100 Js 18999/17).
Die Anklagebehörde hatte in ihrem Plädoyer von einer vorsätzlichen Tat gesprochen und elf Jahre und sechs Monate Gefängnis gefordert. Die Verteidigung sprach hingegen von Körperverletzung mit Todesfolge. Sie hatte gefordert, dass die Dauer einer Haftstrafe vier Jahre und sechs Monate nicht überschreitet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der 34-jährige Angeklagte hatte im Prozess ausgesagt, seine Freundin sei im August 2017 nach einem Schlag im Streit in der Heidelberger Wohnung reglos liegen geblieben. Nach der Tat habe er die Leiche nach Zwingenberg (Südhessen) rund 40 Kilometer nördlich von Heidelberg gebracht. Dort war das Opfer am 1. September 2017 gefunden worden. (dpa)