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Freiburger Parkgebühren sollen vors Bundesverwaltungsgericht

Über die Rechtmäßigkeit der Anwohnerparkgebühren in Freiburg sollen nach dem Willen eines Klägers und FDP-Stadtrats Deutschlands oberste Verwaltungsrichter urteilen. Sascha Fiek will laut einem Bericht der »Badischen Zeitung« (Donnerstag online), dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Gebührensatzung prüft.

Bundesverwaltungsgericht
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Foto: Jan Woitas
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Foto: Jan Woitas

»Wer A sagt, muss auch B sagen«, sagte er dem Blatt. »Dann hat man Rechtssicherheit.« Bundesweit würden viele Kommunen mit Spannung erwarten, ob die Freiburger Gebührenordnung vor Gericht Bestand hat. Auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur reagierte Fiek zunächst nicht. Laut dem Bericht hat er eine Spendenkampagne im Internet gestartet, um einen Teil der Prozesskosten decken zu können.

Ende vergangenen Jahres hatte die Stadt die Gebühren für einen Anwohnerparkausweis von jährlich 30 auf in der Regel 360 Euro erhöht. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hatte einen Eilantrag des Stadtrates gegen diese Neuregelung zurückgewiesen. Fiek sieht in den Zusatzkosten für viele Menschen eine unzumutbare Belastung. Die Verwaltung habe keine Begründung für die Erhöhung anhand fachlicher Kriterien und nachvollziehbarer Berechnungsgrundlagen vorgelegt.

Die Gebührenregelung ziele in zulässiger Weise darauf ab, den innerstädtischen Verkehr und damit den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren, argumentierte der VGH. Überdies werde mit der Bewohnerparkgebühr der besondere Vorteil ausgeglichen, der den Bewohnern durch die Befreiung von den obligatorischen allgemeinen Parkgebühren und von Parkzeitbegrenzungen entstehe. (Az. 2 S 809/22)

PM des VGH

Bericht der »Badischen Zeitung«

Spendenkampagne

© dpa-infocom, dpa:220901-99-597967/3