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Freiburg senkt Gebühren für neue Parkausweise drastisch

In Freiburg muss nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts eine neue Lösung zu den Anwohnerparkgebühren her. Die Preise werden erstmal gesenkt - von durchschnittlich 360 Euro auf 30 Euro.

Parkautomat
Ein Schild zeigt einen Parkautomaten an. Foto: Roland Weihrauch
Ein Schild zeigt einen Parkautomaten an.
Foto: Roland Weihrauch

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Freiburger Anwohnerparken hat die Stadt die Gebühren für neue Parkausweise drastisch gesenkt. Bis zu der nötigen Neuregelung der Gebühren werden nun 30 Euro pro Jahr verlangt, damit kehre man zum ursprünglichen Preis zurück, wie die Stadtverwaltung am Mittwoch in Freiburg mitteilte. Seit eineinhalb Jahren waren durchschnittlich 360 Euro pro Auto fällig gewesen.

Alle bereits ausgestellten Parkausweise für die bestimmten Stadtgebiete seien weiter gültig. Zu diesen Ausweisen laufe eine Überprüfung. Die Stadt will nach eigenen Angaben in der kommenden Woche zum weiteren Vorgehen Stellung nehmen. Wann eine Neuregelung für die Gebühren geplant ist, blieb zunächst offen.

Das Gericht in Leipzig hatte am Dienstag die Freiburger Gebührensatzung für unwirksam erklärt. (Az.: BVerwG 9 CN 2.22) Seit anderthalb Jahren kostete ein Anwohnerparkausweis für ein durchschnittliches Auto in Freiburg 360 Euro. Der Satz war gestaffelt, für besonders lange Wagen waren sogar 480 Euro fällig. Da für das Anwohnerparken bis zum Jahr 2021 nur 30 Euro genommen wurden, hatte FDP-Stadtrat Sascha Fiek gegen die kräftige Erhöhung geklagt. Das Urteil gilt als Signal für andere Kommunen, sich mit dem Thema Anwohnerparken zu beschäftigen.

Nach dem Urteil warnte die Landtags-FDP vor starken Gebührenerhöhungen. »Überbordende Gebühren werfen auch soziale Probleme auf«, sagte der verkehrspolitische Sprecher der oppositionellen Fraktion, Christian Jung, laut einer Mitteilung. Begüterte hätten meist eine Garage, während Durchschnittsverdiener ihr Auto häufig auf der Straße abstellten. Entscheider in Kommunen müssten sich in diesem Bereich verantwortungsvoll zeigen, forderte Jung.

Der Freiburger CDU-Stadtrat Bernhard Rotzinger lobte seinen FDP-Kollegen Fiek: »Er hat stellvertretend für viele Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt gekämpft und gewonnen«, sagte der mobilitätspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Gemeinderat der Deutschen Presse-Agentur.

»Wir werden die Verhandlungen im Gemeinderat zu den Bewohnerparkgebühren komplett neu aufsetzen müssen«, forderte Rotzinger. Wenn es dafür eine Rechtsgrundlage gebe, werde die CDU-Fraktion ihren vorerst letzten Kompromissvorschlag zur Abstimmung stellen, wonach für alle Fahrzeuge 180 Euro im Jahr gezahlt werden solle. Für Krafträder und Kleinstfahrzeuge solle nur die Hälfte fällig werden. Erst wenn das Kraftfahrtbundesamt und die Stadtverwaltung ihre Daten abgleichen könnten, werde es möglich sein, über eine Staffelung nach Autolänge mit dem Mittelwert von 180 Euro zu reden.

Der Deutsche Städtetag teilte in Berlin mit, Städte könnten grundsätzlich Gebühren für das Bewohnerparken erhöhen. »Das ist wichtig, denn Städte sind nicht in erster Linie Parkplätze«, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy laut einer Mitteilung. »Wer im knappen öffentlichen Raum parken will, muss auch bereit sein, dafür zu zahlen.«

Die AfD-Fraktion im Landtag lehnt eine aus ihrer Sicht »exorbitante Steigerung« von Anwohnerparkgebühren ab. »Wir dürfen die Bürger in dieser Zeit nicht noch weiter belasten«, erklärte der Vize-Fraktionssprecher für Verkehrspolitik, Bernd Gögel.

Das Bundesverwaltungsgericht sah drei Gründe für die Unwirksamkeit der Freiburger Gebühren. Erstens hätte die Stadt anstelle einer Satzung eine Rechtsverordnung erlassen müssen. Nur dazu ermächtige das Straßenverkehrsgesetz des Bundes. Zweitens stufte das Gericht verschiedene in dem Regelwerk enthaltene Ermäßigungen aus sozialen Gründen als unzulässig ein. Drittens seien die Gebührensprünge, die für unterschiedlich lange Fahrzeuge vorgesehen waren, zu groß. »Im Extremfall kann ein Längenunterschied von 50 Zentimetern zu einer Verdoppelung der Gebühren führen«, hatte die Vorsitzende Richterin Ulrike Bick gesagt. Das sei ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Gegen die grundsätzliche Höhe der Gebühren von 360 Euro pro Jahr hatten die Richter allerdings keine Bedenken.

»Wir bedauern das Urteil, weil es die Handlungsoptionen der Kommunen deutlich einschränkt«, sagte der Freiburger Oberbürgermeister Martin Horn (parteilos) am Dienstagabend. Er kündigte eine schnelle Nachfolgeregelung an. Im Gemeinderat gibt es eine grün-linke Mehrheit. Die Schwarzwaldmetropole ist stolz auf ihre Nachhaltigkeitspolitik, die dem Rathaus zufolge auch international Beachtung findet.

Erhebung der Deutschen Umwelthilfe zu Anwohnerparkgebühren

Urteil des VGH Mannheim

Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts

Parkgebührenverordnung Baden-Württemberg

Seite der Stadt Freiburg mit neuen Gebühren

© dpa-infocom, dpa:230614-99-46433/6