Die 40-Jährige war demnach wegen Betrugs zu einer Geldstrafe verurteilt worden, die sie nicht bezahlt hatte. Des Weiteren werden ihr mehrfacher Betrug, Diebstahl und Beleidigung vorgeworfen, weswegen von sechs Staatsanwaltschaften Ersuchen zur Aufenthaltsermittlung vorlagen.
Da die Frau die ausstehende Geldstrafe in Höhe von 1350 Euro am Mittwoch nicht bezahlen konnte, muss sie nun eine mehrmonatige Ersatzfreiheitsstrafe absitzen.
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