Der Vorsitzende Richter Wolfgang Kronthaler wies auf den hohen Schaden hin. »Den Opfern wünsche ich, dass sie möglichst bald diesen Schock vergessen können.« Betrüger geben sich bei der Masche »Schockanruf« als angebliche Kinder, Enkel, vermeintliche Polizeibeamte oder Rechtsanwälte aus und täuschen eine dramatische Notlage eines nahen Angehörigen vor, beispielsweise einen Verkehrsunfall. Gefordert werden hohe Summen, die von den gestressten Opfern unter Zeitdruck beschafft werden sollen.
Das Gericht blieb mit seinem Strafmaß unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten gefordert hatte. Die Verteidigung strebte hingegen zwei Jahre Haft auf Bewährung an.
Die Gruppe war laut Anklage im Süden Baden-Württembergs, im Saarland und in Bayern aktiv. Im Großraum München gab demnach ein Mann im Oktober vergangenen Jahres 200 000 Euro Bargeld und ein Kilogramm Gold im Wert von rund 60.000 Euro heraus.
Von der 24-Jährigen wird ein sogenannter Wertersatz in Höhe von rund 395.000 Euro gefordert. Der Vorsitzende Richter machte jedoch deutlich, dass es unrealistisch sei, dass dieser Betrag tatsächlich später eingezogen werden könne und sprach von einem »Papiertiger«. Ursprünglich hatte die Anklage von einem Schaden von über 450.000 Euro berichtet - die Frau wurde jedoch nicht für alle Fälle verurteilt. Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden.
Im Südwesten war die Zahl sogenannter Enkeltrick- und Schockanrufe zuletzt stark gestiegen. Über 18.500 solcher betrügerischen Anrufe wurden im vergangenen Jahr erfasst - das war im Jahresvergleich ein Plus von 62 Prozent. 95 Prozent dieser Straftaten blieben nach einer Kriminalstatistik allerdings im Versuchsstadium.
Strafgesetzbuch Paragraf 263 (Betrug)
© dpa-infocom, dpa:230616-99-82227/3