Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann über mehrere Stunden hinweg - ohne entsprechende richterliche Anordnung - auf einem Bett rechtswidrig fixiert worden war. Der betrunkene Mann soll dann aus Sicht der Ankläger unbeaufsichtigt versucht haben, mit der Flamme eines Feuerzeugs die ihm angelegten Fixiergurte zu trennen und sich zu befreien. Dabei soll er selbst den Brand ausgelöst haben.
Laut Staatsanwaltschaft wäre eine »ununterbrochene Überwachung in Anbetracht der erfolgten Fixierung geboten« gewesen. Den Angeschuldigten wird Freiheitsberaubung mit Todesfolge beziehungsweise fahrlässige Tötung vorgeworfen. Bei allen sieben Angeschuldigten geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass sie durch ein pflichtgemäßes Vorgehen den Tod des Verstorbenen hätten verhindern können. Gegen zwei weitere Klinikbeschäftigte waren die Ermittlungen zwischenzeitlich eingestellt worden.
Das Landgericht Karlsruhe muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.
Das Helios Klinikum Pforzheim hatte damals mitgeteilt, dass es die betroffenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bis auf Weiteres freigestellt habe. Der Mann soll früheren Angaben zufolge vor dem Brand schwer betrunken in die Notaufnahme gebracht worden sein. Wegen aggressiven Verhaltens habe das Krankenhauspersonal ihn am Klinikbett fixiert. Als das Feuer ausbrach, wurden demzufolge rund 20 Menschen in der Notaufnahme in Sicherheit gebracht. Feuerwehrleute fanden den Toten.
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