Der Bundesgesetzgeber müsse hier Erleichterungen bei der Registrierung der antimikrobiell wirkenden Substanzen für Heimtiere schaffen, forderte die Fachfrau. Das Bundeslandwirtschaftsministerium verwies jedoch auf eine EU-Verordnung, die dem neuen Tierarzneimittelgesetz zugrunde liege. Soll es hier Änderungen geben, muss dies aus Sicht einer Sprecherin auf EU-Ebene geschehen. Ziel der neuen Vorgaben ist es laut Ministerium, die zunehmende Gefahr von Resistenzen gegen Medikamente einzudämmen.
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