Bei Feinstaubalarm appellieren Stadt und Land an die Bevölkerung in Stuttgart und der Metropolregion, das Auto möglichst in der Landeshauptstadt nicht zu nutzen und auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umzusteigen oder Fahrgemeinschaften zu bilden. Zudem ist bei Feinstaubalarm der Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nicht der Grundversorgung, sondern nur als zusätzliche Wärmequelle dienen, untersagt. Die Feinstaubalarm-Periode dauert noch bis zum 15. April.