In der Affäre um Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat die FDP dem Vize-Regierungschef Schönfärberei vorgeworfen. Hintergrund ist die Aussage des 62-Jährigen zum Abschluss seines Staatsexamens in Rechtswissenschaft. Strobl sprach einst bei einer Pressekonferenz davon, dass er seiner Erinnerung nach ein »Prädikatsexamen« habe - nun erklärte das Ministerium in einer Antwort auf eine Landtagsanfrage der Liberalen, dass der Innenminister lediglich ein »kleines Prädikatsexamen« besitze.
Strobl hat nach Angaben seiner Sprecherin seine beiden Staatsexamen in Baden-Württemberg gemacht. Wie ein Sprecher des Landesjustizministeriums mitteilte, gibt es beide Begriffe nicht in der entsprechenden Prüfungsordnung des Landes. Die Notenordnung der Juristen reicht von 0 bis 18 Punkte. Ab 9 Punkten spreche man umgangssprachlich von einem Prädikatsexamen und darunter bis 6,5 Punkte von einem kleinen Prädikatsexamen. Auf der Pressekonferenz konnte Strobl damals keine Angaben zu seiner Note machen.
Der oppositionelle FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke sagte, Strobl habe zunächst in aller Öffentlichkeit behauptet, er sei ein Prädikatsjurist. »Wohl um für seine eigenartigen Durchstechaktionen an die Presse sowie seine Blockade staatsanwaltlicher Ermittlungen gegen sich selbst den Anschein juristischer Expertise zu erwecken. Nun muss sein Ministerium zugeben, dass zu Geheimnisverrat und Verrat von Gerichtsakten auch noch Hochstapelei kommt.« Einmal mehr nehme es Strobl mit der Wahrheit nicht so genau und stelle sich besser dar, als er sei.
Eine Sprecherin des Innenministeriums in Stuttgart wies die Vorwürfe am Samstag entschieden zurück. »Seit Wochen schon geht es Herrn Rülke und seiner FDP nicht mehr um die Sache, sondern darum, um jeden Preis persönlich gegen den Innenminister auszuteilen«, so die Sprecherin. Zudem stelle man auch klar, dass der Innenminister auf ausdrückliche und mehrfache Nachfrage auf seine Erinnerung Bezug genommen habe, die auch zutreffend gewesen sei.
Strobl steht seit Wochen unter Druck. Es geht unter anderem um ein von ihm durchgestochenes Anwaltsschreiben an einen Journalisten. Die Opposition hält Strobl vor, mit der Weitergabe des Schreibens mehrere Gesetze gebrochen zu haben. Unter anderem wurde auch deswegen ein Untersuchungsausschuss des Landtags eingesetzt.
Nachdem Strobl Anfang Mai die Weitergabe des Schreibens eingeräumt hatte, leitete die Staatsanwaltschaft Stuttgart Ermittlungen wegen des Verdachts verbotener Mitteilung über Gerichtsverhandlungen ein. Es wird auch gegen Strobl ermittelt. Der CDU-Politiker hatte in der Vergangenheit alle Vorwürfe zurückgewiesen, illegal gehandelt zu haben.
© dpa-infocom, dpa:220618-99-709127/3