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FDP will nach Haushaltsurteil Kassensturz bei Subventionen

Die Steuereinnahmen sprudeln nicht mehr so wie früher. Die Haushaltslage ist angespannt. Die Liberalen verlangen, die Subventionen im Südwesten radikal zu kürzen.

Mehrwertsteuer in der Gastronomie
Essen wird in einem Restaurant serviert. Foto: Sina Schuldt/DPA
Essen wird in einem Restaurant serviert.
Foto: Sina Schuldt/DPA

Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltskrise der Bundesregierung fordert die FDP-Fraktion in Baden-Württemberg, alle finanziellen Subventionen des Landes zu überprüfen. Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke sagte in Stuttgart, das Verfassungsgerichtsurteil zum Bundeshaushalt habe eindeutig gezeigt, dass man Prioritäten setzen und Förderungen kritisch hinterfragen müsse. »Das gilt genauso für Baden-Württemberg: Dauersubventionsprogramme, Spezialförderungen für Wahlkreisinteressen oder einseitige Unterstützungen für die Lieblingsverbände der Regierungsparteien gehören mehr denn je ersatzlos gestrichen.«

Nach Angaben der Fraktion gibt es aktuell rund 300 Förderprogramme im Südwesten. Sie wiesen demnach im vergangenen Jahr ein Gesamtvolumen von 8,74 Milliarden Euro oder 14 Prozent des gesamten Landeshaushalts aus. »Das Wirtschaftsministerium als primärer Förderer der Unternehmen ist mit etwa 80 Programmen, 3,37 Milliarden Euro und einem Anteil von 38,6 Prozent an allen Landesförderungen der größte Fördermittelgeber aller Landesministerien«, heißt es in einem Positionspapier.

Eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums sagte, der FDP-Fraktion sei ohne weiteres zuzustimmen, wenn sie darauf hinweise, dass die von der Bundesregierung verursachte Haushaltskrise im Zuge des Verfassungsgerichtsurteils zu politischen Prioritäten auf allen Ebenen zwingt. »Merkwürdig ist freilich der Umstand, warum sie ausgerechnet in der Mittelstandsförderung sowie in der Innovations- und Technologiepolitik des Landes den Rotstift ansetzen möchte. Sämtliche infrage kommenden Förderprogramme werden im Rahmen regelmäßiger Evaluationen auf ihre Zielgenauigkeit hin überprüft.«

Der Landeschef des Bundes der Steuerzahler, Eike Möller, sagte, in Zukunft dürften Zuwendungen nur bewilligt werden, wenn sie wirklich erforderlich seien. Zudem sollten diese Zahlungen grundsätzlich zeitlich befristet und degressiv ausgestaltet seien. »Auch sollte zukünftig gewährleistet sein, dass die Verwaltungskosten für die Abwicklung von Förderprogrammen in der Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit realistischer kalkuliert werden.« Programme, bei denen mit Verwaltungskosten von mehr als zehn Prozent des Bewilligungsvolumens zu rechnen sei, sollte es aus Sicht des Bundes der Steuerzahler nicht geben.

Ein Sprecher des Finanzministeriums sagte, Landesförderungen seien zeitlich begrenzt, gerade auch um zu prüfen, ob sie sinnvoll seien. »Ansonsten gilt weiterhin, dass wir abwarten müssen, welche Entscheidungen die Bundesregierung konkret zum Nachtragshaushalt 2023 und dem Haushalt 2024 trifft. Dann wissen wir, ob und wie Baden-Württemberg davon betroffen ist.«

Das Bundesverfassungsgericht hatte geurteilt, dass der Bund zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachte Gelder nicht für den Klimaschutz nutzen darf. Die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 sei daher verfassungswidrig. Die Unionsfraktion im Bundestag hat damit erfolgreich gegen das Umschichten geklagt. Wegen der Notfallsituation während der Corona-Pandemie hatte der Bund den Haushalt 2021 nachträglich in Form einer Kreditermächtigung um 60 Milliarden Euro aufgestockt. In solchen außergewöhnlichen Situationen ist es trotz Schuldenbremse möglich, Kredite aufzunehmen.

Liberalen-Fraktionschef Rülke bekräftigte seine Drohung, gegen den Haushalt des Landes zu klagen. An der Schuldenbremse gebe es mit der FDP kein Rütteln. »Was Baden-Württemberg anlangt, so werden wir insbesondere das Prinzip der Jährlichkeit in den Blick nehmen. Gegen Versuche, heute Schulden zu machen, die man dann morgen einlöst, werden wir juristisch vorgehen.« Mit einer ersten Klage war die Fraktion im Sommer gescheitert. Damals ging es um den Nachtragsetat 2021 im Zuge der Corona-Krise.

Der SPD-Finanzexperte Nicolas Fink sagte, in der Tat sei es jetzt nötig, dass man sich unterhalte. »Und zwar über alle haushaltsrelevanten Punkte und über alle Parteigrenzen hinweg.« Was man nicht brauche, sei eine Partei, die das Urteil aus Karlsruhe zum Anlass nehme, wieder einmal gegen all das zu feuern, was sie sowieso seit Jahren abschaffen wolle. »Leider stellt sich die FDP hier gerne selbst ein Bein, mal will sie gegen den Haushalt klagen, mal darüber reden, aber bitte nur so, wie sie es will. Wir haben enorm viel zu tun, sehr wenig Zeit und nun auch noch reduzierte Möglichkeiten im Bund.«

Der finanzpolitische Sprecher der AfD, Emil Sänze erklärte, es werde höchste Zeit, dass sich der Staat zu seinen eigentlichen Aufgaben bekenne und sich aus künstlichen Märkten wie Energie aus Windkraft oder Solaranlagen mit seiner Subventionitis heraushalte.

FDP-Fraktion

© dpa-infocom, dpa:231126-99-83425/4