Mit der Wahlrechtsreform wurde im April für Baden-Württemberg ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht eingeführt. Mit der Erststimme wird der Wahlkreiskandidat oder die Wahlkreiskandidatin direkt gewählt. Die Zweitstimme geht an eine Partei, die dafür eine Landesliste aufstellt - dadurch haben die Parteien mehr Einfluss bei der Kandidatenkür. Die Sitzverteilung im Landtag bestimmt sich nach der Zweitstimme. Je nach Anzahl der Direktmandate einer Partei wird also ein Ausgleich und damit mehr Sitze im Parlament nötig, um eine Sitzverteilung gemäß der Zweitstimmen zu erreichen. Mit ähnlichen Problemen hat auch der zuletzt immer weiter wachsende Bundestag zu kämpfen. Die Reform im Südwesten soll unter anderem dafür sorgen, dass mehr Frauen ins Plenum einziehen.
Auf Landesebene gab es in der Vergangenheit zuletzt Versuche für Volksbegehren etwa zum Artenschutz oder zu kostenlosen Kitas. Kein einziges Mal kam eines zustande.
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