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FDP: Ausführungen von Häftlingen nur in Baden-Württemberg

Nach den erfolgreichen Fluchten von Häftlingen aus Bruchsal und Mannheim bei Terminen in Rheinland-Pfalz sollten sogenannte Ausführungen aus Sicht des FDP-Abgeordneten Christian Jung nur noch in die nähere Umgebung der Gefängnisse genehmigt werden. »Es ist nach den Vorkommnissen sinnvoll, Ausführungen nach Möglichkeit auf baden-württembergisches Gebiet zu beschränken«, sagte der nordbadische FDP-Landtagsabgeordnete am Donnerstag.

JVA Waldheim
Blick auf vergitterte Fenster der JVA Waldheim. Foto: Jan Woitas/DPA
Blick auf vergitterte Fenster der JVA Waldheim.
Foto: Jan Woitas/DPA

Es gebe im Einzugsgebiet der Justizvollzugsanstalten (JVA) Bruchsal und Mannheim ausgezeichnete Kliniken und Mediziner sowie Ausflugsziele ohne Menschenmassen, die man absichern könne. So könnten unter anderem Kommunikationspannen unterbunden werden.

Dem Bruchsaler Häftling war es am 30. Oktober beim Ausflug an den Baggersee im rheinland-pfälzischen Germersheim die Flucht gelungen. Der ebenfalls spurlos verschwundene Mannheimer Straftäter war am Donnerstag vergangener Woche nach einem Arzttermin in Ludwigshafen von einem Helfer mit einer Waffe befreit worden.

Am Mittwoch war deutlich geworden, dass die europaweite Fahndung nach dem Bruchsaler Häftling wegen einer längeren Kommunikationskette zwischen den rheinland-pfälzischen und baden-württembergischen Behörden deutlich verzögert ausgeschrieben worden war. Der genaue Ablauf geht auch aus der Antwort des Justizministeriums in Stuttgart auf eine Landtagsanfrage Jungs hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zudem laufen nach Angaben des Justizministeriums Disziplinarverfahren gegen die am Baggersee eingesetzten Bediensteten.

© dpa-infocom, dpa:231221-99-374562/5