Der Reisende gab an, nur Waren innerhalb der Freigrenze von 300 Euro bei sich zu haben. Die Beamten stellten jedoch fest, dass der 21-Jährige Produkte im Wert von mehreren tausend Euro mit sich führte.
Darunter befanden sich Kleidungsstücke in verschiedenen Größen, Accessoires, Taschenmesser und Lebensmittel wie Schokolade und Käse. Der 21-Jährige gab an, dass es sich dabei um Geschenke seiner Verwandtschaft für seine Familie in Hamburg handeln würde.
Gegen den Reisenden wurde ein Verfahren wegen Hinterziehung der Einfuhrumsatzsteuer eingeleitet. Der 21-Jährige wollte die fällige Steuer bezahlen, war aber zahlungsunfähig. Deshalb wurden die Waren vorerst beim Zollamt eingelagert, bis er den Betrag bezahlt hat.
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