Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann zwischen Herbst 2020 und Frühjahr 2021 in sechs Fällen falsche Gesundheitszeugnisse ausgestellt hatte. Die Kinder hatten demnach in der Praxis des Arztes über Übelkeit, Kreislaufprobleme oder Atemnot beim Tragen der Schutzmasken geklagt. Der Angeklagte soll sie daraufhin nach Angaben mehrerer Zeugen zwar mehrfach untersucht haben. Die Masken-Atteste soll er dann aber ausgestellt haben, obwohl die Messwerte der Kinder unauffällig und die Tests für die Beurteilung ungeeignet waren.
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