In erster Instanz am Amtsgericht Heilbronn war der angeklagte Nachbar freigesprochen worden. Der Staatsanwalt hatte damals wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 40 Euro gefordert. Der Nachbar stand im Verdacht, die Falle aufgestellt zu haben. Das bestritt der Mann.
Der Kater verendete 2021 qualvoll in dem Fangeisen. Die Richterin begründete ihr Urteil damals auch damit, dass die Falle selbst für Menschen lebensgefährlich gewesen sei. Die Richterin habe sich nicht vorstellen können, dass der Nachbar - ein Jäger - so verantwortungslos handele. Zudem stand Aussage gegen Aussage. Beweise konnten nicht gefunden werden.
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