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Aktuell Prozess

Für Staatsanwalt war Hundeattacke »Todesfall mit Ansage«

Eine offenbar mit der Tierhaltung überforderte Frau hält 20 Katzen und drei Hunde in ihrem Haus und einem kleinen Garten. Stundenlang lässt sie die Tiere allein. Dann kommt es zu einer Katastrophe, für die sie und ihr Mann nun vor Gericht stehen.

Amtsgericht Sigmaringen
Das Amtsgericht in Sigmaringen. Foto: Thomas Warnack/Archiv
Das Amtsgericht in Sigmaringen. Foto: Thomas Warnack/Archiv

SIGMARINGEN. Im Prozess um den tödlichen Angriff eines Hundes auf eine Frau in Stetten am kalten Markt (Kreis Sigmaringen) hat der Staatsanwalt Bewährungsstrafen für die Angeklagten gefordert. Das Ehepaar habe sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht, erklärte der Staatsanwalt am Dienstag in der Verhandlung am Amtsgericht Sigmaringen. »Das war ein Todesfall mit Ansage«, sagte er in seinem Plädoyer. Hätten die Angeklagten den Hund richtig gehalten und dessen augenscheinlich verbrauchtes Halsband rechtzeitig ausgetauscht, wäre das Unglück aus seiner Sicht zu vermeiden gewesen.

Ein Hund der Rasse Kangal hat am 30. Mai 2017 eine 72-jährige Spaziergängerin angefallen und tödlich verletzt, nachdem sein Halsband, an dem er auf einem Grundstück angeleint war, gerissen war. Für die 44 Jahre alte Frau, die den Hund auf ihrem Grundstück hielt, forderte der Staatsanwalt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Ihr 48 Jahre alter, getrennt von ihr lebender Ehemann, der den Hund beschafft hatte, soll demnach eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren erhalten. Außerdem sollen beide dem Witwer jeweils 2000 Euro bezahlen.

Eine Tierärztin hatte zuvor als Sachverständige ein katastrophales Bild von den Haltungsbedingungen des Hundes gezeichnet. Bezogen auf die Tierschutz-Hunderverordnung sagte sie: »Alles, was da drinsteht, wurde nicht erfüllt.« Der Hund habe weder ausreichend Freilauf gehabt, noch sei die Halterin mit ihm spazieren gegangen. Der Zaun um das Grundstück hätte laut der Tierärztin etwa doppelt so hoch sein müssen, damit ein Kangal nicht darüberspringen kann. In der Verordnung sei außerdem vorgeschrieben, dass die Anbindung eines Hundes zwei Mal am Tag kontrolliert werden muss. Doch am Tag des Unglücks war die Frau laut Anklage früh morgens aus dem Haus gegangen und erst nachts zurückgekehrt.

Der Hund war nach Angaben des Vorbesitzers nicht aggressiv. Das Tier habe früher in einer Familie mit Kindern in Frankreich gelebt. Dann wurde der Hund den Angaben zufolge nach Deutschland geholt, konnte aber bei der Familie, für die er gedacht war, nicht bleiben. Erst drei Wochen vor dem Unglück hat der Angeklagte ihn übernommen und bei seiner Ehefrau untergebracht.

Die 44-Jährige, die sich fortan um den Hund kümmern sollte, hat nach Angaben eines psychiatrischen Gutachters eine Persönlichkeitsstörung. Ihre drei Kinder wurden ihr seinen Angaben zufolge vom Jugendamt weggenommen. »Die Löcher in ihrer Seele stopfte sie mit Tieren.« Die Frau hielt laut Staatsanwaltschaft 20 Katzen und zunächst zwei Hunde. Zur Frage, warum sie den dritten Hund, der schließlich die Seniorin attackierte, aufgenommen habe, sagte der Gutachter: »Sie wollte den Tieren gegenüber und ihrem Mann gegenüber funktionieren«.

Dass sie vor Gericht teilnahmslos wirkt, habe mit der Persönlichkeitsstörung zu tun, sagte der Gutachter. Ihr ebenfalls angeklagter Ehemann hingegen hat sich am Rande des Prozesses persönlich beim Witwer entschuldigt, wie dieser berichtete. Der Prozess wird nach Angaben des Gerichts am 10. Juli fortgesetzt (Aktenzeichen: 5 Ls 11 Js 4710/17). (dpa)