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Führungsaufsicht von Verdächtigem im Fall Ayleen lief aus

Das Landgericht Limburg hat Details zur Führungsaufsicht des Tatverdächtigen im Fall Ayleen genannt. Die Aufsicht sei im Januar dieses Jahres ausgelaufen, teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit. Neben dem Landgericht waren demnach auch mehrere Amtsgerichte mit dem Fall befasst.

Vermisste 14-Jährige
Ein Ortsschild steht am Ortseingang von Gottenheim. Foto: Philipp von Ditfurth
Ein Ortsschild steht am Ortseingang von Gottenheim.
Foto: Philipp von Ditfurth

Ein 29-Jähriger aus Hessen steht im Verdacht, die Schülerin aus Baden-Württemberg getötet zu haben. Den Ermittlern zufolge war der Mann als Jugendlicher für zehn Jahre wegen eines versuchten Sexualdelikts in ein psychiatrisches Krankenhaus gekommen und stand nach seiner Entlassung unter Führungsaufsicht.

Das Amtsgericht Frankenberg (Eder) legte im Januar 2017 deren Dauer auf drei Jahre fest, wie das Landgericht Limburg weiter mitteilte. Das Amtsgericht Wetzlar verlängerte demnach dann im Januar 2020 die Aufsicht auf unbefristete Zeit. Dagegen habe der Mann Beschwerde eingelegt und das Landgericht unter Abänderung der ersten amtsgerichtlichen Entscheidung die Dauer der Aufsicht von drei auf fünf Jahre verlängert.

»Die sehr strengen Anforderungen an eine unbefristete - also auf lebenslange Dauer angelegte - Führungsaufsicht wurden zum damaligen Zeitpunkt der Entscheidung nicht als gegeben angenommen, die Führungsaufsicht wurde aber auch nicht beendet«, erläuterte der Gerichtssprecher. Die zuständige Kammer habe zunächst als milderes Mittel eine Verlängerung auf die Höchstfrist von fünf Jahren ausgesprochen, da der Mann weiter unter Führungsaufsicht stehen sollte.

Danach sei die Kammer mit dem Fall nicht mehr befasst gewesen, »insbesondere nicht mit der Frage, ob das weitere Verhalten des Tatverdächtigen in der verlängerten Zeit der Führungsaufsicht in der Gesamtschau nunmehr eine unbefristete Führungsaufsicht rechtfertigt«.

Dem Gerichtssprecher zufolge ist eine Entfristung vor Ablauf der verlängerten Dauer der Führungsaufsicht nicht mehr ausgesprochen worden mit der Folge, dass diese am 25. Januar 2022 endete. Für eine Entfristung habe das Verhalten des jetzt Tatverdächtigen keinen Anlass gegeben. Dieser sei in der Zeit der Aufsicht zwar mit Eigentumsdelikten - Diebstahl - und Verkehrsdelikten aufgefallen, nicht aber mit Sexualdelikten.

© dpa-infocom, dpa:220804-99-276794/2