Die geplante Impfpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitswesens ist aus Sicht des Landesbeauftragten für den Datenschutz nicht zu beanstanden. »Am Datenschutz scheitert das Projekt nicht«, sagte Stefan Brink der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Das nach technischen Standards funktionierende elektronische Meldeportal für nicht gegen Corona geimpfte Mitarbeiter sei eine gute Voraussetzung für das Gelingen des Verfahrens, auch wenn Daten mehrere Jahre dokumentiert werden müssten.
Die Daten würden verschlüsselt und »hackersicher« abgelegt. Er sei überdies von Anfang an in das Vorhaben einbezogen worden und werde weiter beobachten, ob die Vorschriften eingehalten würden.
Ab dem 15. März müssen Arbeitgeber wie Kliniken und Pflegeheime die Daten ihrer nicht geimpften Mitarbeiter an die Gesundheitsämter weitergeben. Bei fortgesetzter Weigerung, sich immunisieren zu lassen, droht ihnen ein Betretungsverbot für ihren Arbeitsplatz.
Auch die SPD-Landtagsfraktion steht hinter dem Schritt, der die Impfquoten des Personals in Kliniken und Pflegeheimen zum Schutz vulnerabler Gruppen erhöhen soll. »Probleme mit dem Datenschutz können wir bei der Bereichsimpfpflicht nicht erkennen - erst recht nicht in den Berufsgruppen, für welche sie nun in Kraft treten soll«, sagte der SPD-Datenschutzexperte Jonas Weber. In einigen Gesundheitsberufen seien auch schon bisher Impfungen üblich - zum Beispiel gegen Hepatitis A und B, Masern, Mumps und Keuchhusten.
Bei der Einführung eines Impfregisters, wie es Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) befürwortet, hat der oberste Datenschützer Brink Bedenken. »Da kommt es auf die Ziele an: Wenn dieses für die Kommunikation mit geimpften Menschen etwa über Nebenwirkungen von Vakzinen genutzt wird, habe ich nichts dagegen, wenn die Daten aber im Rahmen einer allgemeinen Impflicht dazu dienen, Ungeimpfte mit Bußgeldern zu bestrafen, lehne ich das ab.«
Er sei aber offen für ein Pilotprojekt mit dem Gesundheitsministerium. Dabei müsse geklärt werden, wer welche Daten einstelle und wer Zugriffsrechte habe. So ein »Trockenlauf« ermögliche es, im Fall einer allgemeinen Impfpflicht schnell die erforderlichen Strukturen zu organisieren. So ein Modellversuch stehe aber derzeit nicht oben auf der Prioritätenliste der Landesregierung.
Anfang Februar hatte das Gesundheitsministerium allerdings mitgeteilt, mit Blick auf die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht erproben zu wollen, wie ein Impfregister aufgebaut werden könnte. Es liefen erste Gespräche für ein Modellprojekt.
Von der FDP im Landtag kam grünes Licht für neue Ansätze im stark reglementierten Umgang mit heiklen Gesundheitsdaten. »Wir begrüßen Möglichkeiten, die Nutzung medizinischer Daten mit dem Datenschutz zu vereinbaren und so zusätzliche Handlungsspielräume zu gewinnen, dazu könnte grundsätzlich auch ein Impfregister gehören«, sagte der FDP-Datenschutzexperte Nico Weinmann.
Er mahnte aber eine gewissenhafte Prüfung an. »Ein Impfregister ins Blaue hinein angehen zu wollen, wie es die Landesregierung offenbar gerne hätte, ist daher völlig verantwortungslos.« Er warnte vor einer rechtswidrigen Lösung, die von den Gerichten kassiert werden könnte.
Die SPD hält ein Impfregister für sinnvoll, vor allem, um eine allgemeine Impfpflicht zu begleiten.
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