KONSTANZ. Erst schlug er ihr auf den Kopf und dann inszeniert er die Bluttat als Unfall: Das Landgericht Konstanz hat einen 50-Jährigen wegen Totschlags zu 13 Jahren Haft verurteilt. Nach Ansicht der Strafkammer erschlug der Kroate die Mutter seiner drei Kinder im Mai 2020 mit einem stumpfen Gegenstand, weil sich die 39-Jährige wegen eines anderen Mannes von ihm getrennt hatte. Die Beziehung der beiden sei von Gewaltausbrüchen und Streit gezeichnet gewesen, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung am Donnerstag. Der Angeklagte habe aus Kränkung und Angst vor dem Verlust der Kinder gehandelt.
Seiner Ex-Partnerin schlug er nach Ansicht des Gerichts in der ehemals gemeinsamen Wohnung in Villingen-Schwenningen (Schwarzwald-Baar-Kreis) sieben Mal auf den Kopf. Anschließend inszenierte er die Tat als Unfall und ließ Beweise verschwinden. Die Frau war gerade mit dem Packen von Umzugskartons beschäftigt.
Ob die Bluttat geplant war und womit genau die Frau erschlagen wurde, konnte die Kammer nicht abschließend klären. Die Staatsanwaltschaft ging von einem Tischbein als Tatwaffe aus. Vieles bleibe im Dunkeln, sagte der Richter. Vor allem, weil der Angeklagte sich nicht geäußert habe.
Ursprünglich war der Mann wegen Mordes angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine lebenslange Haftstrafe aus niedrigen Beweggründen plädiert. Die Verteidigung hatte eine Verurteilung wegen Totschlags gefordert.
Seine Ex-Lebensgefährtin hatte der Angeklagte 2008 kennengelernt. Erste Schläge habe es schon während der ersten Schwangerschaft gegeben, so der Richter. Bei der Tat sei der Angeklagte alkoholisiert gewesen. Er hatte in der Vergangenheit mit massiven Alkoholproblemen zu kämpfen.
Als besonders verwerflich wurde das Verhalten des Angeklagten unmittelbar nach der Tat eingestuft. Der Mann hatte seinen zehnjährigen Sohn von der Schule abgeholt und an den Tatort gebracht, um gemeinsam mit ihm die tote Mutter zu entdecken und sich so überrascht geben zu können. Dies sei an Dreistigkeit nicht zu überbieten, sagte der Richter. Der Mann soll 10 000 Euro an die Hinterbliebenen zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)