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Ex-Inspekteur verteidigt Berufung des Nachfolgers

Hat der Inspekteur der Polizei eine Kollegin sexuell genötigt? Diese Frage klärt seit einer Woche das Landgericht Stuttgart. Im Untersuchungsausschuss des Landtags wollen die Abgeordneten wissen, wie der Mann überhaupt auf seinen Posten kommen konnte.

Ex-Inspekteur der Polizei: Keine Zweifel an Eignung des Nachfolge
Eine Uniform der Polizei Baden-Württemberg liegt auf einem Sessel. Foto: Sebastian Gollnow
Eine Uniform der Polizei Baden-Württemberg liegt auf einem Sessel.
Foto: Sebastian Gollnow

Der ehemalige Inspekteur der Polizei, Detlef Werner, hat im Untersuchungsausschuss um die sogenannte Polizei-Affäre die Berufung seines Nachfolgers verteidigt. »Es gab nie einen Anlass, daran zu zweifeln, dass er für höhere Aufgaben in der Polizei geeignet ist«, sagte Werner am Freitag im Landtag in Stuttgart. Er habe seinen Nachfolger, der inzwischen suspendiert ist, als besonnenen und ruhigen Kollegen wahrgenommen, der gut mit den Anforderungen an die Arbeit in einem Ministerium zurechtgekommen sei. »Es ging nie um charakterliche Mängel.«

Werners Nachfolger im Amt soll im November 2021 eine Polizeibeamtin sexuell belästigt haben. Er ist inzwischen suspendiert und muss sich derzeit wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten. Der Untersuchungsausschuss beschäftigt sich mit sexueller Belästigung in Landesbehörden, der Beförderungspraxis bei der Polizei und der Weitergabe eines Anwaltsschreibens durch Innenminister Thomas Strobl (CDU).

Werner betonte am Freitag, er sei selbst nicht in die Entscheidung über seine Nachfolge eingebunden gewesen. Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz habe ihn darüber informiert, dass der inzwischen suspendierte Inspekteur, der damals Vizepräsident des Landeskriminalamts war, sein Nachfolger werden solle. »Für mich war damals klar: Er wird es, das ist entschieden«, sagte Werner. Danach hatte er nach eigenen Angaben im Auftrag von Hinz über seinen Nachfolger eine dienstliche Beurteilung erstellt. In dieser hatte er dem späteren Inspekteur eine außerordentliche Leistung attestiert und die Bestnote 5,0 gegeben. Daran, wie diese Beurteilung zustande gekommen sei, könne er sich nicht mehr erinnern.

Daran äußerten die Obleute im Untersuchungsausschuss scharfe Kritik. Werner habe nicht schlüssig erklären können, wie es zur Bestnote kam, kritisierte FDP-Obfrau Julia Goll. »Es war nichts zu hören, was die 5,0 gerechtfertig hätte.« Sie sprach von »gezielten Erinnerungslücken« und einer »geradezu organisierten Unzuständigkeit«. Auch SPD-Obmann Sascha Binder kritisierte das Besetzungsverfahren. Er habe den Eindruck gewonnen: »Der Minister entscheidet und dann macht man ein proforma-Verfahren.« Im Falle des Inspekteurs der Polizei sei die Beurteilung der Besetzung gefolgt und nicht andersherum. AfD-Obmann Hans-Jürgen Goßner sprach von einem »bestellten Ergebnis«.

Die Obfrau der CDU sah das anders. Es sei nicht erkennbar, warum der Zeuge unbedingt eine Bestnote hätte vergeben müssen. »Er stand kurz vor der Pensionierung. Wovor hätte er Angst haben sollen?«, sagte Christiane Staab. Für den Grünen-Obmann im Ausschuss war vor allem das unterschiedliche Bild vom Inspekteur der Polizei schwer erklärlich. »Ich bringe sein Saubermann-Image, das wir heute wieder gehört haben, nicht mit den Vorwürfen zusammen«, sagte Oliver Hildenbrand.

Werner sagte, er selbst hätte sich auch andere Kolleginnen oder Kollegen als mögliche Nachfolger vorstellen können. »Ich hätte versucht, die Treppe von oben zu kehren.« Aus seiner Sicht hätte es auch auf der Hierarchie-Ebene direkt unter dem Polizei-Inspekteur geeignete Kandidaten geben. Aus seiner Sicht war der bei Ernennung 47-jährige Nachfolger zudem zu jung für das Amt. »Wenn man einen Inspekteur ins Amt bringt, der noch 15 Dienstjahre hat, halte ich das nicht für gut«, sagte Werner. Er habe die körperlichen Belastungen des Amts in seiner siebenjährigen Amtszeit deutlich bemerkt. Außerdem gebe es für Polizeibeamte oberhalb der Inspekteursstelle keine weiteren Perspektiven mehr. »Es tut auch einer Organisationen nicht gut, wenn die Organisation an der Führungsspitze eine Person hat, die das Amt 15 Jahre lang inne hat.« Ein regelmäßiger Wechsel sei besser.

Das Verhalten seines Nachfolgers kritisierte Werner scharf. Die Vorwürfe seien eine »Katastrophe für die Polizei insgesamt, aber auch für die Führungsmannschaft der Polizei«, sagte er. Die Vorwürfe, die im Raum stünden, seien »ein Unding«. »Das darf sich ein Inspekteur nicht leisten«, sagte Werner. Er selbst empfinde Fremdscham in dem Fall. Der 63-Jährige war bis Oktober 2020 Inspekteur der Polizei und damit der oberste Polizeivollzugsbeamte in Baden-Württemberg gewesen.

© dpa-infocom, dpa:230428-99-487406/5