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Eventus-Anleger scheitern mit Klage gegen Prüfverband

Mehrere Anleger der pleitegegangenen Wohnbaugenossenschaft Eventus sind mit einer Schadenersatzklage gegen den genossenschaftlichen Prüfverband VBW vorerst gescheitert. Dies teilte das Landgericht Stuttgart am Mittwoch mit. Es gebe keinen kausalen Zusammenhang zwischen einer möglicherweise mangelhaften Gründungsprüfung und der Entscheidung der Anleger, Geld in die Wohnungsbaugenossenschaft zu investieren. Die Prüfungsberichte seien nie veröffentlicht worden. Insgesamt klagten 15 Kleinanleger.

Der VBW war unter anderem für die Gründungsprüfung der Genossenschaft zuständig. Die Kläger warfen dem Verband vor, gegen Berichts- und Sorgfaltspflichten verstoßen zu haben. Dieser hatte Pflichtverletzungen stets zurückgewiesen. Die Wohnbaugenossenschaft hatte im Herbst 2017 Insolvenz angemeldet. Der Gründer und einstige Chef wurde wegen Betrugs zu sieben Jahren Haft verurteilt. Laut Gericht hatte er mit falschen Versprechungen über Jahre hinweg von Mitgliedern rund 9,4 Millionen Euro für Immobilienprojekte eingesammelt, obwohl hinter der Genossenschaft kein funktionierendes Geschäftsmodell stand.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Es wird erwartet, dass die Kläger das Oberlandesgericht Stuttgart anrufen. Vor dem Landgericht klagt unter anderem auch noch der Insolvenzverwalter von Eventus gegen den Prüfverband auf Schadenersatz.

Mitteilung

© dpa-infocom, dpa:220629-99-847929/2