Marwein sagte, inhaltliche Anliegen müssten von allgemeinem Interesse und für eine sachliche, öffentliche Diskussion geeignet sein. Außerdem müsse der Petitionsausschuss des Landtags zuständig und der Petent mit der Veröffentlichung einverstanden sein. Es ist geplant, öffentliche Petitionen für eine Dauer von sechs Wochen auf der Internetseite des Landtags zu veröffentlichen. »In diesem Zeitraum besteht dann die Möglichkeit, dass weitere Personen oder Gruppen über das Internet die Gelegenheit zur Mitzeichnung haben.«
Erhalte eine öffentliche Petition im genannten Zeitraum Mitzeichnungen von mehr als 10.000 Menschen, habe der Petitionsausschuss innerhalb der nächsten sechs Monate eine öffentliche Anhörung zu dieser Petition durchzuführen. Die neue Möglichkeit soll Anfang 2024 zur Verfügung stehen.
© dpa-infocom, dpa:230623-99-160947/2