STUTTGART. Das Fahrverbot für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 ist in der aktuellen Fassung des Luftreinhalteplans für die Stadt Stuttgart festgeschrieben und tritt zum 1. Juli in Kraft. Nach Angaben der Stadt fehlt es allerdings noch an den notwendigen Verkehrsschildern, ohne die die Autofahrer nicht wissen können, wo sie noch fahren dürfen und wo nicht. Entsprechend kann das Verbot auch weder kontrolliert noch sanktioniert werden.
Sobald die Schilder dann stehen, gilt das Verbot in der sogenannten kleinen Umweltzone, die aus dem Stuttgarter Talkessel sowie Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen besteht.
Die Landesregierung will die Fahrverbote für Euro-5-Diesel noch verhindern und ist selbst noch einmal vor Gericht gezogen, um die Vollstreckung eines schon im Jahr 2017 gefällten Urteils abzuwenden. Über einen Eilantrag, der einen Aufschub über den 1. Juli hinaus bringen soll, sollte nach Angaben des Verwaltungsgerichts aber nicht mehr vorher entschieden werden. Somit gilt die Verschärfung der Luftreinhaltemaßnahmen erst einmal.
Flächendeckende Fahrverbote für Diesel mit der Abgasnorm Euro 4 gibt es in Stuttgart bereits. Auf einigen wichtigen Ausfallstraßen dürfen zudem auch schon keine Euro-5-Diesel mehr fahren. (dpa)