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Erste Parkplätze für E-Scooter in Baden-Württemberg

Sie stehen vor einem Zebrastreifen oder liegen auf dem Gehweg: Falsch abgestellte E-Scooter können ein Hindernis im Verkehr sein. Aber wie lässt sich das Problem lösen?

Erste Parkplätze für E-Scooter
Ein Schild weist in der Stuttgarter Innenstadt auf Parkplätze für E-Scooter hin. Foto: Schmidt/dpa
Ein Schild weist in der Stuttgarter Innenstadt auf Parkplätze für E-Scooter hin.
Foto: Schmidt/dpa

Mit eigenen Parkplätzen für E-Scooter wollen einige Städte in Baden-Württemberg das falsche Abstellen der Roller verhindern. Erste Modelle würden in Stuttgart und Ulm getestet, teilten die Städte mit. Vor allem für Menschen mit Behinderungen seien die Roller eine gefährliche Stolperfalle, heißt es aus der Landeshauptstadt.

Erste Stellplätze für die Scooter gibt es in Stuttgart schon. In den nächsten Wochen sollen laut Stadt neun weitere dazu kommen. Die zwei Meter breiten und bis zu 27 Meter langen, markierten Bereiche seien an »häufig frequentierten Mobilitätspunkten«, wie beispielsweise an Stadtbahnhaltestellen, eingezeichnet. Die Parkplätze würden in den Apps der Anbieter besonders hervorgehoben, sagte ein Pressesprecher. Außerdem sollen die Nutzer für das Abstellen der Roller in den neuen Bereichen mit Freiminuten oder Fahrtguthaben belohnt werden.

Auch in Ulm gibt es erste Parkplätze für E-Scooter und weitere sollen folgen. Die Stadt beobachtet nach eigenen Angaben schon unabhängig davon ein besseres Verhalten der Nutzer. Auch die Anbieter würden häufiger auf das falsche Abstellen der Roller hinweisen. Außerdem reagieren die Betreiber umgehend und stellen umgestürzte und gemeldete Roller wieder auf. »Bei der Stadt gehen kaum noch Beschwerden bezüglich schlecht abgestellter Fahrzeuge ein«, heißt es.

Unter anderem wegen dieser Verbesserung verzichtet Freiburg zunächst auf Parkplätze für E-Scooter, wie die Stadt auf Nachfrage mitteilte. Auch in Stuttgart wolle man die neuen Stellplätze erstmal testen, sagte ein Sprecher. Es müsse sich erst noch zeigen, ob Bedarf bestehe und wie die Angebote angenommen würden.

Elektroroller dürfen auf Gehwegen abgestellt werden, solange der Fußverkehr nicht beeinträchtigt wird. Vor Haltestellen, Zebrastreifen, Ampeln und Überwegen ist das Parken der Roller verboten. Auch Zugänge zu Gebäuden und Blindenleitlinien dürfen von E-Scootern nicht blockiert werden. (dpa)