Bei den Kommunalwahlen wird über die Gemeinderäte und Ortschaftsräte in den 1101 Städten und Gemeinden des Lands ebenso abgestimmt wie über die Mitglieder der Kreistage in den 35 Landkreisen und der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart. Laut Kommunalwahlgesetz müssen die Wahlen zwischen dem 10. Mai und dem 20. November 2024 an einem Sonntag stattfinden. Die Zusammenlegung der beiden Termine hat fast schon Tradition: Auch in den Jahren 1994, 2004, 2009, 2014 und 2019 wurden die Europa- und die Kommunalwahlen auf denselben Tag gelegt.
Dennoch gibt es im kommenden Jahr eine Premiere: Erstmals können bereits 16-Jährige für Gemeinde-, Ortschafts- und Kreisräte kandidieren und Politik mitgestalten. Der Landtag hat das Wahlrecht bei Kommunalwahlen entsprechend geändert. Zuvor konnten Jugendliche ab 16 bei Kommunalwahlen nur ihre Stimme abgeben, das wird als aktives Wahlrecht bezeichnet. Selbst kandidieren durften sie bislang aber nicht (passives Wahlrecht).
Mit dem neuen Wahlrecht betritt Baden-Württemberg bundesweit Neuland. Ziel ist es, jüngere Menschen für die politische Arbeit zu motivieren.
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